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Gleichstellungsbeauftragte |
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Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt vielfältige Aufgaben wahr.
Zu diesen Aufgaben zählen u. a.:
- Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen, Männern und Behinderten
- Information, Beratung und Unterstützung
- Sicherstellung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in allen Lebenslagen
- Vermeidung von Diskriminierung
- Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Frauen
- Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Rechtliche Grundlagen:
- Art. 3 GG
- Mutterschutzgesetz
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Altersteilzeitgesetz
- Fördergesetz des Landes Sachsen Anhalt
- Hauptsatzung der Stadt Hettstedt
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Last Updated on Monday, 14 May 2012 08:43 |