Information des Standesamtes der Stadt Hettstedt zu Kirchenaustritten

Ein Kirchenaustritt muss gemäß des Kirchenaustrittsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt höchstpersönlich erklärt werden. Dies kann mündlich oder schriftlich beim Standesamt der Stadt Hettstedt gegen eine Gebühr in Höhe von 30,00€ erfolgen.

Die Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Hettstedt mit den Ortsteilen Meisberg, Ritterode und Walbeck haben, können im Standesamt der Stadt Hettstedt ihren Kirchenaustritt erklären. Hierfür sind Terminabsprachen unter der Telefonnummer 03476 801-167 oder per E-Mail an standesamt@hettstedt.de möglich.

Der Kirchenaustritt ist nicht durch einen Vertreter zulässig, sondern kann nur persönlich entweder mündlich zur Niederschrift beim zuständigen Standesamt oder schriftlich erfolgen. Die schriftliche Erklärung muss durch einen Notar beglaubigt sein und für die Wirksamkeit an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden. Das zuständige Standesamt erhebt bei der Entgegennahme einer Kirchenaustrittserklärung eine Gebühr von 30,00€.