Das Briefwahllokal der Stadt Hettstedt ist vom 06.10.2025 bis 24.10.2025 geöffnet und befindet sich im Rathaus der Stadt Hettstedt, Humboldtsaal (ehem. kleiner Sitzungssaal).

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag8.30 – 12.00 Uhr (Eingang über Rathausstraße)
Dienstag8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch8.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag8.30 – 12.00 Uhr

Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. 

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ist der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen aufgedruckt. Bitte alle erforderlichen Angaben eintragen und mit Unterschrift versehen.

Die Stadt Hettstedt stellt außerdem hier einen Wahlscheinantrag zum Herunterladen und einen digitalen Wahlscheinantrag zur Onlinebeantragung zur Verfügung.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten an seine Wohnanschrift übersandt oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift ergibt. Sie können auch bei der Stadt Hettstedt (Briefwahllokal) persönlich abgeholt und abgegeben werden.

Letzter Tag für Entgegennahme von Wahlscheinanträgen ist Freitag, der 24.10.2025 bis 18.00 Uhr. (ab 12.00 Uhr Eingang Rathausstraße) 

Am Samstag, dem 25.10.2025, von 9.00 bis 12.00 Uhr – spätester Tag für die Erteilung eines Wahlscheines bei Glaubhaftmachung, dass der wahlberechtigten Person der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. (Eingang Rathausstraße).

Bei plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung noch am Wahltag, 26.10.2025, 8.00 bis 15.00 Uhr möglich.

Stadt Hettstedt 
Der Bürgermeister