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News & Pressemitteilungen

Neuigkeiten aus Hettstedt

27.04.2020

Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Kindertages- und Horteinrichtungen im Mai 2020

Erste Erfolge auf dem Weg der Bekämpfung von COVID-19 sind an Zahlen ablesbar. Täglich wird jedoch auch darauf verwiesen, dass diese Erfolge noch kein Anlass sind, sofort zum normalen Alltag, wie er vor Corona unser Leben kennzeichnete, zurückzukehren. Dies kann nur Schritt für Schritt erfolgen.

Stark betroffen war und ist noch immer die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten und Horten. Gerade in diesem Bereich kommen wir nur sehr langsam voran. Daher ist nicht zu erwarten, dass im Monat Mai der Besuch von solchen Einrichtungen im vollen Umfang möglich ist, auch wenn die Notbetreuung in den nächsten Wochen sich immer weiter in diese Richtung verschieben soll.

In dieser Woche wird die Landesregierung neue Verordnungen veröffentlichen, die Regelungen für die Zeit ab dem 4. Mai 2020 enthalten.  Vorab wurde dabei die Information herausgegeben, dass mit den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung im Monat Mai analog zum laufenden April verfahren werden soll.

Dieses Vorgehen begrüßen die Bürgermeister im Landkreis Mansfeld-Südharz und werden nun kurzfristig die entsprechende Entscheidung in ihren Städten und Gemeinden umsetzen. Damit gehen die Kommunen im Landkreis Mansfeld-Südharz diesen Weg weiter gemeinsam und setzen die Elternbeiträge für alle Kindertagesstätten und Horte für den Monat Mai aus.

Dies entlastet nicht nur die Eltern, die derzeit meist die Kinderbetreuung selbst übernehmen bzw. organisieren müssen, sondern ist auch die logische Konsequenz aus der Tatsache heraus, dass ansonsten Beiträge für eine nicht durchführbare Leistung, die der Kinderbetreuung, erhoben würden.

Zur Klarstellung wird dennoch nochmals darauf verwiesen, dass eine Aussetzung nicht automatisch den Verzicht auf die Beiträge bedeutet. Die Kommunen sind zur Erhebung verpflichtet und haben dies über Satzungen geregelt.

Die Landesregierung hat allerdings die Übernahme der fehlenden Einnahmen bei den Kommunen in Aussicht gestellt. Unter der Voraussetzung, dass man dieses Vorhaben auf Landesebene im vollen Umfang so umsetzt, werden natürlich künftig auch keine Beiträge für den betreffenden Zeitraum von den Eltern nacherhoben. Hier liegt die Entscheidungsgewalt über das Verfahren bei den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderäten.