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News & Pressemitteilungen

Neuigkeiten aus Hettstedt

21.07.2022

Informationen zur Grundsteuerreform für Grundstückseigentümer

Auf Grund der Grundsteuerreform sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01.01.2022, elektronisch über „Mein ELSTER“ (www.elster.de), beim Finanzamt abzugeben. 

Folgende Daten bzw. Angaben benötigen Sie für Ihre Erklärung: 

Allgemeine Angaben in der Erklärung 

  • Aktenzeichen

Dieses wird Ihnen mit dem Informationsschreiben vom Finanzamt mitgeteilt

  • Adresse bzw. Lage des Grundstücks
  • Angaben zu den Eigentumsverhältnissen

(Name und Anschrift aller Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten)

  • Lagefinanzamt

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (Lagefinanzamt). Das Lagefinanzamt finden Sie links oben auf dem Informationsschreiben.

  • ggf. Erteilung einer Empfangsvollmacht  

Angaben zum Grund und Boden  

  • Gemarkung, Flur und Flurstück (Flurstückszähler/Flurstücksnenner)
  • Art des Grundstücks (z. B. unbebaut, Ein-, Zweifamilienhaus etc.)
  • Fläche des Grundstücks in qm
  • Bodenrichtwert je qm

Diesen können Sie ab Mitte Juni 2022 elektronisch beim LVermGeo abrufen unter:         www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de

  • ggf. Miteigentumsanteil; Nummer des Grundbuchblattes (falls zur Hand)   

Hinweise:

§ Nicht in jeder Gemarkung sind Fluren vorhanden und nicht jedes Flurstückskennzeichen hat auch einen Flurstücksnenner. Bitte lassen Sie in dem Fall das entsprechende Feld frei.

§ Erforderliche Angaben können Sie beispielweise dem Kaufvertrag, dem Grundbuchblatt, den Bauunterlagen, der Teilungserklärung, dem (bisherigen) Einheitswertbescheid oder ggf. der Betriebskostenabrechnung entnehmen.        

Angaben bei Wohngrundstücken  

  • Baujahr des Gebäudes bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit
  • Anzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze
  • Anzahl der Wohnungen sowie Wohn- und Nutzfläche in qm je Wohnung  

Hinweise:

§ Zur Wohnfläche gehören die Grundflächen von:

  • Flächen, die Wohnbedürfnissen dienen (z. B. Wohn-/Ess- und Schlafzimmer, Küche)
  • häuslichen Arbeitszimmern
  • Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen zur Hälfte sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel.  

§ Bei Zimmern mit Dachschrägen ist folgende Grundregel zu beachten:

  • Die Fläche unter einer Dachschräge bis 100 cm Höhe wird nicht berücksichtigt.
  • Ab einer Höhe von 100 cm bis 199 cm wird die Fläche zur Hälfte berücksichtigt.
  • Ab 200 cm Höhe unter der Dachschräge wird die Fläche vollständig berücksichtigt.  

§ Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundflächen von:

  • Kellerräumen und Dachböden, die nicht als Wohnraum dienen
  • Abstellräumen und Kellerersatzräumen außerhalb der Wohnung
  • Waschküchen, Trocken- und Heizungsräumen
  •  Garagen, Gartenhäusern und Schuppen (Nebengebäude).

§ Zur Nutzfläche zählen insbesondere Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (Büroräume, Werkstatt), öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen.  

Angaben bei Nichtwohngrundstücken  

  • (Lageplan-) Nummer
  • Gebäudeart und Baujahr, Bruttogrundfläche in qm  

Angaben bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken 

  • Gemeinde, Gemarkung und Gemarkungsnummer (6-stellig)
  • Flur und Flurstück (Flurstückszähler/Flurstücksnenner)
  • amtliche Fläche in qm, Art der Nutzung
  • Ertragsmesszahl bei landwirtschaftlicher Nutzung, Saatzucht, Kurzumtriebsplantagen

Diese können Sie ab Mitte Juni 2022 elektronisch beim LVermGeo abrufen unter: www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de

  • Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude in qm, ggf. Angaben zum Tierbestand          

Bitte reichen Sie keine Unterlagen zu Ihrer Grundsteuerwerterklärung ein. Sollten Unterlagen von Ihnen für die Prüfung benötigt werden, wird das Finanzamt diese bei Ihnen gesondert anfordern. Bitte bewahren Sie diese daher auf.  

Weitere Informationen erhalten Sie unter:  

www.mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer

www.elster.de

www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de  

Für Fragen können Sie sich auch an das Sachgebiet Steuern der Stadt Hettstedt wenden unter der Tel.-Nr.: 03476/801-112 

Oder an die Hotline des Finanzamtes Eisleben: 03475/ 725-1222

 

Hinweise und Information zur Erstellung einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Einfamilienhäuser finden Sie hier.

Hinweise und Information zur Erstellung einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für forstwirtschaftliche Flächen finden Sie hier.