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Neuigkeiten aus Hettstedt
29.11.2024
Parkplatz Mühlgartenstraße
Wie in der letzten Veröffentlichung zur neuen Parkgebührenordnung vom 25.10.2024 bereits erwähnt, ist die Bewirtschaftung des Parkplatzes in der Mühlgartenstraße beschlossen. Durch technisch-organisatorische Gründe kann der Parkscheinautomat und die Beschilderung erst später installiert werden. Die geplante Inbetriebnahme des Parkscheinautomaten auf dem Parkplatz in der Mühlgartenstraße ist auf den 16.12.2024 bestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich erst Parkgebühren erhoben werden, wenn eine entsprechende Beschilderung angebracht ist. Bei den App- Parken- Anbietern wird es aus technisch bedingten Gründen bereits früher möglich sein, einen Parkschein für den Parkplatz in der Mühlgartenstraße zu erwerben. Dies ist aber erst notwendig, wenn die bereits genannte Beschilderung darauf hinweist.
Für die Parkplätze in der Lutherstraße und Mühlgartenstraße werden Parkausweise angeboten. Sollten Sie einen Parkausweis benötigen, verwenden Sie bitte das bereitgestellte Formular „Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Dauerparker“ unter Anträge & Formulare > Bürgerservice > Stadt Hettstedt. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular postalisch an die Stadt Hettstedt, Sachgebiet Ordnung und Sicherheit, Markt 1-3, 06333 Hettstedt oder eingescannt per E-Mail an ordnungsamt@hettstedt.de. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Parkausweise so limitiert ist. Auch mit dem Parkausweis besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz! Der Parkausweis erlaubt es Ihnen nur ohne gesonderten Parkschein auf dem jeweiligen Parkplatz für den angegebenen Gültigkeitszeitraum der Parkkarte zu parken.
(Foto: Bild von Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay)