Ausschreibungen
Folgend finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Hettstedt.
- Ausschreibung zur Wartung, Instandhaltung und Austausch tragbare Feuerlöscher in der Stadt Hettstedt und dem dem Eigenbetrieb Kindereinrichtungen
- Ausschreibung zur Unterhalts-Grund-und Fensterreinigung in öffentlichen Gebäuden der Stadt und den Kindereinrichtungen der Stadt Hettstedt
- Ausschreibung zur Beschaffung von Brandschutzbekleidung
- Ausschreibung zur Bewerbung für Standplätze auf dem Hettstedter Wochenmarkt 2019
Marktbeschicker, die am Wochenmarkt teilnehmen wollen, werden aufgefordert ihre schriftliche Bewerbung, ggf. auch in elektronischer Form, zur Marktteilnahme bis spätestens 08.11.2018 für das I. Halbjahr 2019 und bis zum 01.05.2019 für das II. Halbjahr 2019 bei der Stadt Hettstedt, Markt 1-3, 06333 Hettstedt, oder gewerbeamt@hettstedt.de einzureichen.
Auf dem Wochenmarkt dürfen feilgeboten werden:
- Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke;
- Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei;
- rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme größeren Viehs;
- sonstige Waren wie, Damen- und Herrenoberbekleidung, Miederwaren und Untertrikotagen, Modeschmuck, Haushaltswaren, Kurzwaren und 99-ct.- Artikel, Berufsbekleidung, Schuhe, Kindermoden, Kleinlederwaren, Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltswäsche (Tischdecken usw.), Tonträger, Kleintextilien (Hüte, Mützen, Schals, Strümpfe usw.), Gardinen, Schreibwaren und Spielwaren.
Die Bewerbung muss folgende Mindestangaben enthalten:
- vollständiger Name und Anschrift des Bewerbers sowie die Erreichbarkeit
- detaillierte Auflistung des anzubietenden Warensortiments (z.B. Jacken, Schals, Handschuhe etc.) Die Angaben von Oberbegriffen allein wie z.B. Textilwaren ist nicht ausreichend
- benötigte Standplatzgröße, Breite und Tiefe in Meter
- Art des Standes (Verkaufsanhänger, offener Marktstand usw.)
- benötigter Stromanschluss ja/nein
Für zugeteilte Markt- Standplätze werden Gebühren nach Maßgabe der städtischen Marktsatzung und der dazugehörigen aktuell gültigen Marktgebührensatzung erhoben (zzt. 3,50 Euro je lfd. Meter und Tag zzgl. 3,00 Euro Stromkosten und 3,00 Euro Anschlusspauschale).
Eine Zusicherung hinsichtlich des alleinigen Verkaufs von einem Warensortiment kann nicht erfolgen.
gez. Kosiol
Stellv. Bürgermeisterin - Ausschreibung zur Bewerbung für Standplätze auf dem Hettstedter Zwiebelmarkt vom 18. bis 20.10.2019
- Ausschreibung zur Bewerbung für Standplätze auf dem Hettstedter Weihnachtsmarkt vom 20. bis 22.12.2019