Ausschreibungen

Folgend finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Hettstedt.

Dies beinhaltet jedoch keine Stellenangebote der Stadt Hettstedt, diese finden Sie hier.

  • Ausschreibung zur Bewerbung für Standplätze auf dem Hettstedter Zwiebelmarkt vom 20.10. bis 22.10.2023
  • Ausschreibung zur Bewerbung für Standplätze auf dem Hettstedter Weihnachtsmarkt vom 15.12. bis 17.12.2023
  • Ausschreibung zur Bewerbung für Standplätze auf dem Hettstedter Wochenmarkt 2023

    Marktbeschicker, die am Wochenmarkt teilnehmen wollen, werden aufgefordert ihre schriftliche Bewerbung, ggf. auch in elektronischer Form, zur Marktteilnahme bis spätestens 01.12.2022 für das I. Halbjahr 2023 und bis zum 01.05.2023 für das II. Halbjahr 2023 bei der Stadt Hettstedt, Markt 1-3, 06333 Hettstedt, oder gewerbeamt@hettstedt.de einzureichen.

    Auf dem Wochenmarkt dürfen feilgeboten werden:

    1. Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke;
    2. Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei;
    3. rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme größeren Viehs;
    4. sonstige Waren wie, Damen- und Herrenoberbekleidung, Miederwaren und Untertrikotagen, Modeschmuck, Haushaltswaren, Kurzwaren und 99-ct.- Artikel, Berufsbekleidung, Schuhe, Kindermoden, Kleinlederwaren, Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltswäsche (Tischdecken usw.), Tonträger, Kleintextilien (Hüte, Mützen, Schals, Strümpfe usw.), Gardinen, Schreibwaren und Spielwaren.

    Die Bewerbung muss folgende Mindestangaben enthalten:

    • vollständiger Name und Anschrift des Bewerbers sowie die Erreichbarkeit
    • detaillierte Auflistung des anzubietenden Warensortiments (z.B. Jacken, Schals, Handschuhe etc.) Die Angaben von Oberbegriffen allein wie z.B. Textilwaren ist nicht ausreichend.
    • benötigte Standplatzgröße, Breite und Tiefe in Meter
    • Art des Standes (Verkaufsanhänger, offener Marktstand usw.)
    • benötigter Stromanschluss ja/nein

    Das Bewerbungsformular finden Sie hier:

    Für zugeteilte Markt- Standplätze werden Gebühren nach Maßgabe der städtischen Marktsatzung und der dazugehörigen aktuell gültigen Marktgebührensatzung erhoben (zzt. 3,50 Euro je lfd. Meter und Tag zzgl. 3,00 Euro Stromkosten und 3,00 Euro Anschlusspauschale).

    Eine Zusicherung hinsichtlich des alleinigen Verkaufs von einem Warensortiment kann nicht erfolgen.

    gez. Fuhlert
    Bürgermeister

  • Lieferung eines mittleren Löschfahrzeuges MLF für die Ortsfeuerwehr Walbeck