Bekanntmachungen
Ob Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Hettstedt oder öffentliche Bekanntmachungen anderer Behörden, hier werden alle amtlichen Mitteilungen Hettstedt und die Ortschaften betreffen bekannt gegeben.
- Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner 2. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hettstedt am 20.08.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Allgemeinverfügung der Stadt Hettstedt über die Zulassung der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen aus Anlass des Kupferfestes Hettstedt und des Weihnachtsmarktes der Stadt Hettstedt
- Information der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt zum Planungsstand des Neubaus der B 86 Ortsumgehung Annarode-Siebigerode-Mansfeld
- Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner Konstituierenden öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hettstedt am 09.07.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner 37. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hettstedt am 04.06.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Der Haupt-, Wirtschafts- und Vergabeausschuss des Stadtrates der Stadt Hettstedt hat in seiner 36. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung am 28.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Korrektur: Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner 36. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hettstedt am 14.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)
- Bekanntmachung Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Hettstedt
- Öffentliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen auf dem Weinberg“ gem. § 13 a BauGB
- Bekanntmachung Veröffentlichung des Vorentwurfs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 9 „Ehemaliger Reitplatz“ Am Kirschweg der Stadt Hettstedt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 „Ehemaliger Reitplatz“ Am Kirschweg Hettstedt mit dem Ziel der Umnutzung des ehemaligen Reitplatzes Am Kirschweg Hettstedt zu einem Gewerbe- und Wohnstandort gefasst. Der Geltungsbereich zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses umfasste die Flurstücke 477 und 479 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 480 der Flur 37 der Gemarkung Hettstedt.
Im Zuge der Erarbeitung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 9 wurde die Einbeziehung der Flurstücke 370, 393 der Flur 37, Gemarkung Hettstedt in den im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses festgelegten Geltungsbereiches erforderlich. Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 9 (vgl. Übersichtsplan) wurde durch den Stadtrat der Stadt Hettstedt in seiner Sitzung am 02. April 2024 beschlossen.
In gleicher Sitzung am 02. April 2024 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Ehemaliger Reitplatz“ Am Kirschweg Hettstedt gebilligt und zur Veröffentlichung und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Ehemaliger Reitplatz“ Am Kirschweg Hettstedt, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung 19. Februar 2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Hettstedt unter
https://www.hettstedt.de/neuigkeiten/bekanntmachungen/
während folgender Zeiten veröffentlicht: 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im gleichen Zeitraum zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Rathaus, Bauverwaltungsamt, SG Stadtplanung Raum 3.10, Markt 1-3, 06333 Hettstedt
zu den Öffnungszeiten
- Montag geschlossen
- Dienstag 8.30 Uhr bis 18 Uhr
- Mittwoch 8.30 Uhr bis 13 Uhr
- Donnerstag 8.30 Uhr bis 16 Uhr
- Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (j.fehse@hettstedt.de und/oder christine.freckmann@slg-stadtplanung.de), können bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen (z.B. schriftlich und/oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hettstedt, Bauverwaltungsamt, SG Stadtplanung) abgegeben werden.Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 9 „Ehemaliger Reitplatz“ Am Kirschweg Hettstedt in der Fassung 19. Februar 2024 wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Hettstedt, den 04.04.2024
gez. Dirk Fuhlert
BürgermeisterAnlage Übersichtsplan
Den Vorentwurf finden Sie hier: http://www.hettstedt.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/Bekanntmachungen/2024-04-10_PZ_VE_B-Plan_Nr_9_2024-02-19.pdf
Die Begründung zum Vorentwurf finden Sie hier: http://www.hettstedt.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/Bekanntmachungen/2024-04-10_Begruendung_VE_B-Plan_Nr_9_2024-02-19.pdf
- Bekanntmachung Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB