Bekanntmachungen
Ob Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Hettstedt oder öffentliche Bekanntmachungen anderer Behörden, hier werden alle amtlichen Mitteilungen Hettstedt und die Ortschaften betreffen bekannt gegeben.
- Aufruf zur Schöffenwahl 2023
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässerunterhaltung
- Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes vom 15.08.2022 des Bebauungsplanes Nr. 10 "Hettstedter Meile" der Stadt Hettstedt
Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Hettstedter Meile“ gem. § 13 a BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan ist für den Planbereich der Stadt Hettstedt, in der Flur 37, Flurstücke 2/6, 2/55 und 439, sowie teilweise aus den Flurstücken 326,372 , 2/155 und 32 entwickelt wurden.
Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in der Sitzung am 20.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Hettstedter Meile“ gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
(Beschluss-Nr. SRT-1578/2022)
Gleichfalls wird die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 (2) Nr.3 i.V. mit § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Der Entwurf vom 15.08.2022 des Bebauungsplanes Nr. 10 „Hettstedter Meile“ und die Begründung liegen in der Zeit vom 24.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022 im Rathaus, Markt 1-3, 06333 Hettstedt, Fachbereich 3 Bauverwaltung, SG Stadtplanung, Raum 3.10 während der Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag: geschlossen
Dienstag: 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 25.11.2022 mündlich, schriftlich, auch per E-Mail unter der Anschrift stadtplanung@hettstedt.de, oder zur Niederschrift bei der Stadt Hettstedt, Sachgebiet Stadtplanung eingebracht werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Hettstedt www.hettstedt.de einsehbar.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 3 Abs.2, Satz 2 BauGB unberücksichtigt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.
mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hettstedt, den 12.10.2022
Dirk Fuhlert
Bürgermeister
Den Bebauungsplan Nr. 10 finden Sie hier.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10 finden Sie hier.
- Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11 "Wohnen auf dem Weinberg" der Stadt Hettstedt
- Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes vom 15.08.2022 des Bebauungsplanes Nr.11„Wohnen auf dem Weinberg“ der Stadt Hettstedt