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News & Pressemitteilungen

Neuigkeiten aus Hettstedt

26.03.2020

Vorübergehende Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Hettstedter Kindertages- und Horteinrichtungen festgelegt

Deutschlandweit wird derzeit der energische Versuch unternommen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Dabei spielt die Unterbrechung der potentiellen Infektionsketten eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Kindertages- und Horteinrichtungen der Stadt Hettstedt nach neuster Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt noch bis zum 19. April 2020 geschlossen, nur noch eine Notbetreuung für Kinder von sogenannten Schlüsselpersonen kann in Anspruch genommen werden.

Am 25. März 2020 fand nun eine Abstimmung der Bürgermeister des Landkreises Mansfeld-Südharz mit der Landrätin statt, wobei über die vorübergehende Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Kindertages- und Horteinrichtungen beraten wurde.

Im Ergebnis dieser Beratung wurde für die Stadt Hettstedt festgelegt, die Beitragspflicht (ebenso für die Einrichtungen in freier Trägerschaft) zunächst befristet für den Monat April 2020 auszusetzen, eine Entscheidung über eine Verlängerung der Aussetzung wird je nach Entwicklung der Corona-Pandemie getroffen.

Die Kostenbeiträge, welche zum 1. jedes Monats per Lastschrift eingezogen werden bzw. von den Erziehungsberechtigten an den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Stadt Hettstedt überwiesen wird, werden nun also vollständig ausgesetzt, d.h. es erfolgt kein Lastschrifteinzug bzw. die Erziehungsberechtigten müssen die Beiträge zum 1. April 2020 nicht überweisen. Über die Zahlung der Kostenbeiträge bei Inanspruchnahme der Notbetreuung wird im Nachgang eine Information an die betreffenden Personen erfolgen.