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Neuigkeiten aus Hettstedt
04.02.2022
Stadt Hettstedt ermöglicht ab sofort wieder die private Nutzung kommunaler Objekte
Mit Verschärfung der Regelungen im Rahmen der Corona-Eindämmungsverordnung hatte die Stadt Hettstedt bis auf Weiteres die private Nutzung von kommunalen Objekten untersagt, die Nutzung durch Vereine wurde jedoch weiterhin gewährleistet.
Ab sofort wird die Stadtverwaltung die in der Benutzungs- und Gebührensatzung für kommunale Objekte der Stadt Hettstedt aufgeführten Räumlichkeiten wieder wie gewohnt zur Verfügung stellen. Grundvoraussetzung ist jedoch die strikte Einhaltung der jeweils am Nutzungstag geltenden Corona-Eindämmungsverordnung.
Die Auflistung der betroffenen Objekte sowie die Grundlagen zur Nutzung sind in der Benutzungs- und Gebührensatzung für kommunale Einrichtungen der Stadt Hettstedt unter https://www.hettstedt.de/buergerservice/satzungen/ einsehbar.