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News & Pressemitteilungen

Neuigkeiten aus Hettstedt

05.12.2022

Sporthallenordnung

§ 1      

Während der Weihnachtsferien bleibt die Turnhalle in der Regel geschlossen. Reparatur- und Reinigungsarbeiten werden vorrangig in den Sommerferien durchgeführt. In dieser Zeit bleibt die Turnhalle ebenfalls geschlossen. 

§ 2

Die jeweiligen Nutzer der Sporthalle, als auch die Besucher von Veranstaltungen haben alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Hygienevorschriften nicht entspricht. Sie haben sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr als nach Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. 

§ 3

Der Einlass von Schulklassen oder Übungsgruppen der Sportvereine erfolgt nur unter Leitung und Aufsicht des verantwortlichen Lehrers bzw. Übungsleiters dieser Gruppe.

§ 4

Lehrer und Übungsleiter haben die gesetzliche Aufsichtspflicht für ihre Klassen bzw. Sportgruppen vom Betreten bis zum Verlassen des Objektes unbedingt zu gewährleisten. 

§ 5

Der jeweilige Nutzer (Schule, Sportverein) hat die alleinige Aufsichtspflicht über seine Sportgruppe. Dies gilt ebenso bei Wettkämpfen und Veranstaltungen, welche in der Sporthalle durchgeführt werden. Hierbei ist vom jeweiligen Veranstalter ein dementsprechender Ordnungsdienst zu stellen.

§ 6

Der Vergabe von Übungs- und Trainingszeiten erfolgt ausschließlich durch das SG Schulen, Sport, Jugend der Stadtverwaltung Hettstedt. 

§ 7

Die Nutzung der Halle wird in einem Belegungsplan festgelegt.
Veränderungen können nur durch das SG Schulen, Sport, Jugend vorgenommen werden. Die zugewiesenen Nutzungszeiten sind exakt einzuhalten.

§ 8

Das Betreten und Benutzen der gesamten Sportfläche ist nur mit Sportschuhen erlaubt, welche für die Halle vorgesehen sind. Beim Übergang von der Sportfläche im Außengelände zur Sportfläche in der Sporthalle sind die Schuhe prinzipiell zu wechseln. Das Betreten der Sportfläche in der Sporthalle mit Straßenschuhen ist untersagt.

§ 9

Alle Turn- und Spielgeräte sind nach Nutzung stets wieder an den dafür
vorgesehenen Platz zu stellen bzw. zu legen. Beschädigungen sind dem SG Schulen, Sport, Jugend zeitnah anzuzeigen.
Beim Verlassen der Halle ist zwingend darauf zu achten, dass alle Fenster geschlossen und die Türen verschlossen sind. 

§ 10

Für das Benutzen der Umkleidekabinen gilt die festgelegte Schlüsselordnung.

§ 11

Für die Durchsetzung der Sporthallenordnung und aller damit auftretenden Fragen und Probleme ist das SG Schulen, Sport, Jugend sowie das diensthabende Personal verantwortlich.

§ 12

Das diensthabende Personal ist berechtigt, Personen, welche nicht am Unterrichts- bzw. Trainingsbetrieb beteiligt sind, der Sporthalle zu verweisen.

§ 13

Der Hallenwart übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Ordnung ist der Hallenwart berechtigt, einzelne Personen, eventuell auch die ganze Gruppe, aus der Turnhalle zu verweisen.

Hettstedt, den 10.06.2022

  

i.A. Reise

Sachgebietsleitung Schulen, Sport, Jugend