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Neuigkeiten aus Hettstedt
27.01.2025
Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Zum 01. Januar 2025 ist die neue Grundsteuer in Kraft getreten. Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat am 19.12.2024 eine neue Hebesatzsatzung beschlossen.
Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden für das Gebiet der Stadt Hettstedt mit Stadtratsbeschluss SRT-1783/2024 vom 19.12.2024 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A Grundsteuer B Grundsteuer B
Wohngrundstücke Nicht-Wohngrundstücke
400 % 430 % 900 %
Die Grundsteuer berechnet sich durch Multiplikation des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Stadt Hettstedt.
Der Versand der Bescheide wird in den nächsten Wochen erfolgen. Die Fälligkeit 15.02. wird 2025 durch eine Sonderfälligkeit (innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Grundsteuerbescheides) ersetzt. Alle Fälligkeiten sind dem Zahlungsplan in Ihrem neuen Grundsteuerbescheid zu entnehmen.
Bitte überweisen Sie nicht die Grundsteuerbeträge aus dem Jahr 2024, da diese Bescheide nicht mehr rechtsgültig sind.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Steuern, auch telefonisch unter der 03476 801-112, gern zur Verfügung.