News & Pressemitteilungen
Neuigkeiten aus Hettstedt
10.07.2024
Hinweis zur Einhaltung von Fristen für Antragstellungen
Das Ordnungsamt der Stadt Hettstedt weist darauf hin, dass Anträge (z. B. Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes, für Veranstaltungen oder Anträge auf eine verkehrsrechtliche Anordnung) grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden müssen. Ausgenommen sind Havarien oder sonstige nicht vorhersehbare Arbeiten.