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News & Pressemitteilungen

Neuigkeiten aus Hettstedt

10.07.2024

Hinweis zur Einhaltung von Fristen für Antragstellungen

Das Ordnungsamt der Stadt Hettstedt weist darauf hin, dass Anträge (z. B. Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes, für Veranstaltungen oder Anträge auf eine verkehrsrechtliche Anordnung) grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden müssen. Ausgenommen sind Havarien oder sonstige nicht vorhersehbare Arbeiten.