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Neuigkeiten aus Hettstedt
25.10.2024
Änderungen an der Parkgebührenodnung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der Sitzung am 01.10.2024 beschloss der Stadtrat der Stadt Hettstedt die neue Parkgebührenordnung, welche ab 01.11.2024 in Kraft tritt. Nachfolgend sind die wichtigsten Neuerungen aufgeführt:
- Die Parkgebühren wurden von ursprünglich 1,00 € pro Stunde auf 1,20 € pro Stunde angehoben.
- Zu den bisherig bewirtschafteten Parkplätzen in der Rathausstraße, Lutherstraße, Luisenstraße und Hinter den Planken kommt der große Parkplatz in der Mühlgartenstraße hinzu.
- Für die Parkplätze in der Lutherstraße und Mühlgartenstraße können Dauerparkkarten beantragt werden, sofern es die Kapazität des Parkplatzes hergibt. Es besteht kein Anspruch auf eine Dauerparkkarte.
Aus technischen und organisatorischen Gründen wird die Bewirtschaftung des Parkplatzes in der Mühlgartenstraße erst später erfolgen. Ab wann genau für diesen Parkplatz Parkgebühren erhoben werden, ist dann an der deutlich sichtbaren Beschilderung zu erkennen. Ebenso wird die Umstellung der Parkscheinautomaten auf die neuen Tarife etwas Zeit in Anspruch nehmen. So kann es vorkommen, dass auf manchen Parkplätzen in dieser Umstellungsphase noch die „alten“ Parkgebühren erhoben werden. Sollten Sie ab 01.11.2024 einen Parkschein zu den alten Tarifen erwerben, brauchen Sie nicht um ein „Knöllchen“ fürchten, der Umstand ist dem Ordnungsamt und deren Kontrollkräften bekannt.
Gleichzeitig mit Änderung der Parkgebührenordnung wird auch das App- Parken in der Stadt Hettstedt eingeführt. Dazu werden wir in einer gesonderten Mitteilung genauer informieren.