Wahlen
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die bevorstehende Bundestagswahl am 23.02.2025 in der Stadt Hettstedt.
Zum Online-Wahlscheinantrag gelangen Sie hier: https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=15087220
Wir bitten darum, zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel bei der Stadt Hettstedt eingegangen sind. Dies wird noch einige Tage in Anspruch nehmen.
- Öffnungszeiten Briefwahllokal der Stadt Hettstedt
Das Briefwahllokal der Stadt Hettstedt ist vom 10.02.2025 bis 21.02.2025 geöffnet und befindet sich im Rathaus der Stadt Hettstedt, Humboldtsaal (ehem. kleiner Sitzungssaal).
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag
8.30 – 12.00 Uhr (Eingang über Rathausstraße)
Dienstag
8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
8.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag
8.30 – 12.00 Uhr
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ist der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen aufgedruckt. Bitte alle erforderlichen Angaben eintragen und mit Unterschrift versehen.
Die Stadt Hettstedt stellt außerdem auf ihrer Webseite www.hettstedt.de einen Wahlscheinantrag zum Herunterladen und einen digitalen Wahlscheinantrag zur Onlinebeantragung zur Verfügung.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten an seine Wohnanschrift übersandt oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift ergibt. Sie können auch bei der Stadt Hettstedt (Briefwahllokal) persönlich abgeholt und abgegeben werden.
Letzter Tag für Entgegennahme von Wahlscheinanträgen ist Freitag, der 21.02.2025 bis 15.00 Uhr (ab 12.00 Uhr Eingang Rathausstraße).
Am Samstag, dem 22.02.2025, von 9.00 bis 12.00 Uhr – spätester Tag für die Erteilung eines Wahlscheines bei Glaubhaftmachung, dass der wahlberechtigten Person der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. (Eingang Rathausstraße).
Bei plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung noch am Wahltag, 23.02.2025, 8.00 bis 15.00 Uhr möglich.
Stadt Hettstedt
Der Bürgermeister - Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Bundestagswahl 2025 kurz erklärt
Die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt bittet mit Blick auf die Bundestagswahl am 23.02.2025 um Ihre Unterstützung. Gemeinsam mit den anderen Landeszentralen für politische Bildung hat sie einen Erklärfilm zur Bundestagswahl erstellt und diesen zur Verfügung gestellt unter:
Bundestagswahl 2025 kurz erklärt – alles, was Du wissen musst! - YouTube
Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Um diese einzusehen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: Europawahl und Kommunalwahlen 2024 - Wahlenübersicht (kdo.de)