Wahlen
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die bevorstehende Bürgermeisterwahl am 26.10.2025 in der Stadt Hettstedt.
- Stellenausschreibung für die Direktwahl des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hettstedt (m/w/d)
In der Stadt Hettstedt ist die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisters) durch Direktwahl ab dem 01. Februar 2026 neu zu besetzen.
Hettstedt ist eine Stadt im östlichen Harzvorland im Landkreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt (Deutschland), etwa 40 km nordwestlich von Halle (Saale). Die Stadt ist bekannt für den früheren Kupferbergbau und eine noch heute bedeutende Nichteisen-Metallurgie. Die Einheitsgemeinde besteht aus der Kernstadt Hettstedt und den Ortschaften Ritterode und Walbeck mit insgesamt 13.603 Einwohnern (Stand: 31.12.2024).
Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, dem 26. Oktober 2025, eine eventuell erforderliche Stichwahl am Sonntag, dem 09. November 2025, jeweils in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
Gemäß § 61 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird der Hauptverwaltungsbeamte gemäß den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgern der Stadt Hettstedt für die Dauer von 7 Jahren gewählt. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Der gewählte Bürgermeister wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung müssen vorliegen. Die Besoldung der Stelle richtet sich nach der Kommunalbesoldungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO). Demnach ist das Amt in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Neben der Besoldung wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Wählbar zum Bürgermeister (m/w/d) sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und am Wahltag des 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen. Demnach kann der Personenkreis nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 des KVG LSA nicht gleichzeitig Hauptverwaltungsbeamter sein.
Auf der Grundlage von § 30 Abs. 3 KWG LSA muss eine Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hierzu sind beim Wahlleiter die amtlichen Vordrucke abzufordern. Für Bewerberinnen und Bewerber die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerberin oder den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Stellenausschreibung und endet am Dienstag, dem 19. August 2025, 18.00 Uhr.
Die Bewerbungen sind während der Einreichungsfrist schriftlich vorzulegen. Ein Rücktritt ist dem Wahlleiter schriftlich bis zur Zulassung der Bewerbung zu erklären und kann nicht widerrufen werden.
Die Bewerbungen sind unter Angabe von
- Familienname und Vorname
- Geburtsdatum
- Beruf und Stand
- Anschrift der Hauptwohnung
an folgende Anschrift zu entrichten:Stadt Hettstedt
Stadtwahlleiterin
Kennwort: „Bewerbung Bürgermeisterwahl“
Markt 1-3
06333 HettstedtDer Bewerbung ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.
Hinweis:
Alle für die Bewerbung erforderlichen amtlichen Formblätter, auch für die Unterstützungsunterschriften, sind im Sachgebiet Interne Dienste unter vorgenannter Adresse kostenfrei erhältlich.Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:
Christina Kosiol (Fachbereichsleiterin Interne Dienste/Ordnung und Sicherheit)
Tel. 03476/801-150, c.kosiol@hettstedt.deFranziska Zinke (Sachgebiet Interne Dienste/Bürgerservice)
Tel. 03476/801-180, f.zinke@hettstedt.deHettstedt, 21.06.2025
gez. Christina Kosiol
Stadtwahlleiterin - Wahlbekanntmachung zur Wahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) und zu Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern und Wahlvorstandsmitgliedern für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) der Stadt Hettstedt
- Wahlbekanntmachung Stadtwahlleitung und Stellvertretung
Wahlergebnisse der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Um diese einzusehen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: Bundestagswahl 2025 - Wahlenübersicht
Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Um diese einzusehen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: Europawahl und Kommunalwahlen 2024 - Wahlenübersicht (kdo.de)