Wohnen & Bauen
Sie suchen eine Wohnung in Hettstedt? Dann nutzen Sie doch die Angebote der Wohnungsbaugesellschaften. Hettstedt bietet für jeden Geschmack ein passendes Wohnumfeld, ganz gleich ob Wohnen im Grünen oder in der Innenstadt. Die Stadtteile haben vor allem eines gemeinsam: Die Hettstedter leben familienfreundlich und können sich kurzer Wege zum Einkaufen oder zu Schule und Kindergarten sicher sein.
Wenn doch eher auf der Suche nach Ihrem eigenen Traumhaus sind, warum nicht bauen? Die Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes beraten Sie gern.
Ihr kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen des Bauantrages ist der Landkreis Mansfeld-Südharz. Wie der Staat Sie finanziell beim Bauen unterstützen kann, erfahren Sie ebenfalls auf der Seite des Landkreises. Umfangreiche Angaben über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen liefert Ihnen das Bauverwaltungsamt in Hettstedt.
- Private Baumfällungen, Baumkataster
- Genehmigungsverfahren
- Grundstücksauskünfte
- Hausnummernvergabe
- Jung kauft Alt
- Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Hettstedt erhält im Rahmen der Nationale Klimaschutzinitiative für das Vorhaben
"KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Hettstedt"
(Förderkennzeichen: 67K26977)Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Ein herausragendes Ziel ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Das Vorhaben wird hundertprozentig aus Bundesmitteln finanziert und in der Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 in Unterstützung durch das beauftragte Unternehmen MVV Regioplan GmbH durchgeführt.
Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
(www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie)
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Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz: Wärmeplanungsgesetz (WPG) – in Kraft. Nach dem WPG ist die Stadt Hettstedt verpflichtet bis zum 30. Juni 2028 für das Gemeindegebiete einen Wärmeplan zu erstellen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten und den Anteil erneuerbarer Energien in den Wärmenetzen zu erhöhen. Eine rechtsverbindliche Aussage, welche Art der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren in Hettstedt zur Verfügung steht, geht aus der kommunalen Wärmeplanung jedoch noch nicht hervor. Der Wärmeplan zeigt der Kommune Wege und gibt ihr Zahlen sowie Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen an die Hand.
Mit der Erstellung des städtischen Wärmeplanes wurde die MVV Regioplan GmbH aus Mannheim beauftragt. Die Planung wird voraussichtlich im Dezember 2025 abgeschlossen sein. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Die Stadt Hettstedt wird regelmäßig über den Abschluss einzelner Verfahrensschritte, welche Bestandteile der kommunalen Wärmeplanung sind und über deren Zwischenergebnisse berichten. Die dafür vorgesehenen Veranstaltungen werden rechtzeitig auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
Die Wärmeplanung legt die Leitlinien der Wärmewende für unsere Kommune fest. Sie soll als Orientierung dienen, wenn es um die Frage der zukünftigen Wärmeversorgung geht. Sie ist rechtlich unverbindlich, d.h. sie begründet für Bürgerinnen, Bürger und auch Unternehmen keine Rechte oder Pflichten.
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Veröffentlichung gemäß § 13 (2) WPG zur Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung in Hettstedt
Die Eignungsprüfung nach §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist der erste notwendige Schritt zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans.
Das Ziel dieser Eignungsprüfung ist, Teilgebiete in der Kommune zu identifizieren, welche „verkürzt“ und somit ohne tiefere Betrachtung behandelt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff- noch für ein Wärmenetz eignet. Dieser Analyseschritt erfolgt in einem sehr frühen Stadium der Planung. Hier werden alle lokalen Akteure, wie z.B. die Kommune, die Stadtwerke Hettstedt GmbH, der Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze, im Untersuchungsgebiet tätige Energieversorgungsunternehmen sowie der zur Erstellung des Wärmeplans beauftragte Dienstleister eingebunden.
Aus der Analyse aller vorliegenden Daten entsteht ein erster Entwurf zur Gebietseinteilung. Dieser Entwurf kann sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung und unter Berücksichtigung der vorliegenden energetischen Bestandssituation der Gebäude, noch verändern.
Die Eignungsprüfung ergab, dass keine verkürzte Wärmeplanung für die Teilgebiete der Stadt Hettstedt durchgeführt wird. Somit werden entsprechend § 14 WPG die Bestandsanalyse und nach § 15 WPG die Potenzialanalyse für alle Teilgebiete vollumfänglich durchgeführt. Somit bietet sich die bestmöglichste Ausgangslage für die Entwicklung eines Zielszenarios. Dies dient vor allem auch der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilgebiete der Stadt.
Es ist zu betonen, dass der Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung nicht rechtsverbindlich ist, sondern lediglich eine strategische Planung für die Stadt Hettstedt zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 darstellt.
Alle Informationen zum Wärmeplanungsgesetzt finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: BMWK - FAQ Wärmeplanung
Hier gelangen Sie zur Übersichtskarte über die Teilgebiete der Eignungsprüfung.
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Den Bericht der Einstiegsberatung "Kommunaler Klimaschutz" im Rahmen der Beratungsleistungen für Kommunen, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, finden Sie hier.
- Mieten & Pachten
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- Wohnungsunternehmen
Die Telekom investiert in unsere Stadt
Die Telekom beabsichtigt, das Telekommunikationsnetz im Gebiet der Stadt Hettstedt, in den Anschlussbereichen 2 und 5, ohne wirtschaftliche Unterstützung der Stadt auf ein modernes VDSL-Breitbandnetz aufzurüsten.
Aufgrund der Dämpfung der Kupferanschlussleitung nimmt die Bandbreite mit zunehmender Entfernung vom Netzknoten ab. Die Telekom plant deshalb, die vorhandene Technik im Ausbaugebiet der Stadt Hettstedt und den vorgenannten Anschlussbereichen auf eigene Kosten zu modernisieren bzw. diese zu ersetzen.
Der durch die Telekom geplante sowie von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigte Ausbau sieht vor, dass die Kabelverzweiger (KVz) im Ausbaugebiet mit modernster Glasfaser- und MSAN-Technologie (Multi Service Access Node) angeschlossen werden. Somit sind an diesen mit VDSL-Technologie ausgebauten KVz Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload möglich.
Durch den geplanten Breitbandausbau erhalten die Einwohner Zugag zu breitbandigen Dienstleistungen wie z.B. Entertain.