Rathauswegweiser

Die Verwaltung der Stadt Hettstedt verarbeitet zur Erfüllung der einzelnen Sachaufgaben Ihre personenbezogenen Daten.

Die gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) bestehenden Informationspflichten über die Datenverarbeitung finden Sie neben dem Impressum unter Datenschutz.

  • Bürgermeister & Fachbereiche
  • Einwohnermeldeamt
  • Finanzen & Steuern
  • Friedhofsverwaltung

    Die Friedhofsverwaltung der Stadt Hettstedt ist zuständig für 

    • den Nutzungserwerb und -verlängerungen an Grabstätten auf allen städtischen Friedhöfen
    • die Beratung über Bestattungs- und Umbettungsangelegenheiten
    • die Bereitstellung von Trauerräumlichkeiten auf den einzelnen Friedhöfen
    • die Auskunft über Ruhezeiten
    • die Beräumung von Grabmalen und Einebnung  der Grabstätten
    • die Ausstellung von Genehmigungen für Bestatter, Steinmetze und friedhofsgärtnerische Tätigkeit 
    • das Erstellen von Gebührenbescheiden
    • die Prüfung der Standsicherheit der Grabmale


    Die Stadt Hettstedt verfügt über folgende Friedhöfe:

    • St.-Jakobi-Straße
    • Burgörner-Altdorf
    • Burgörner-Neudorf
    • Molmeck
    • Walbeck
    • Ritterode
    • Meisberg


    Es stehen folgende Grabarten zur Verfügung:

    1. Reihengrabstätten

    Reihengrabstätten werden in laufender Reihenfolge belegt. Sie haben kein Wahlrecht auf eine Stätte. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden. Reihengrabstätten sind kostengünstiger als Wahlgrabstätten. Es kann nur ein Verstorbener bestattet werden. Angehörige können nicht „beieinander“ liegen. Sie können die Grabstätte gestalten und ihre Verbundenheit zum/zur Verstorbenen zum Ausdruck bringen. Sie haben einen persönlichen Ort der Erinnerung.    

    Erdreihengrab
    Abmessung der Grabstelle: 2,50 m x 1,25 m
    Mögliche Belegung: Ein Sarg
    Ruhezeit: 30 Jahre

    Stehen auf folgenden Friedhöfen zur Verfügung: St.-Jakobi, Neudorf, Altdorf, Molmeck, Walbeck, Ritterode, Meisberg

    Urnenreihengrab
    Abmessung der Grabstelle: 1,00 m x 0,60 m
    Mögliche Belegung: Eine Urne
    Ruhezeit: 20 Jahre

    Stehen auf folgenden Friedhöfen zur Verfügung: St.-Jakobi, Neudorf, Altdorf, Molmeck, Walbeck, Ritterode, Meisberg

    2. Wahlgrabstätten

    Sie können unter den zur Verfügung stehenden Grabstätten wählen. Nach Ablauf der Ruhezeiten haben Sie die Möglichkeit, das Nutzungsrecht individuell zu verlängern. Wahlgrabstätten sind persönliche Grabstätten, auf denen Sie ihre Verbundenheit zu Verstorbenen zum Ausdruck bringen können. Sie können „ihre“ Grabstätten gestalten und haben einen ganz persönlichen Ort der Erinnerung. Angehörige können „beieinander“ ruhen.

    Erdwahlgräber

    Einzelstätte
    Abmessung der Grabstelle: 2,50 m x 1,25 m
    Mögliche Belegung: Ein Sarg und zusätzlich zwei weitere Urnen
    Ruhezeit: 30 Jahre

    Stehen auf folgenden Friedhöfen zur Verfügung: St.-Jakobi, Neudorf, Altdorf, Molmeck, Walbeck, Ritterode, Meisberg

    Doppelstätte
    Abmessung der Grabstelle: 2,50 m x 2,50 m
    Mögliche Belegung: 2 Särge und zusätzlich 4 weitere Urnen
    Ruhezeit: 30 Jahre

    Stehen auf folgenden Friedhöfen zur Verfügung: St.-Jakobi, Neudorf, Altdorf, Molmeck, Walbeck, Ritterode, Meisberg

    Ihre Wünsche nach größeren Familienstätten (Mehrfachstätten) tragen Sie bitte persönlich in der Friedhofsverwaltung vor.

    Urnenwahlgräber

    Abmessung der Grabstelle: 1,00 m x 1,00 m
    Mögliche Belegung: 4 Urnen
    Ruhezeit: 20 Jahre

    Stehen auf folgenden Friedhöfen zur Verfügung: St.-Jakobi, Neudorf, Altdorf, Molmeck, Walbeck, Ritterode, Meisberg  

    3. Urnengemeinschaftsanlage

    Urnengemeinschaftsanlagen sind Grabanlagen, in denen Urnen ohne individuelle Kennzeichnung beigesetzt werden. Die Bestattungsstelle bleibt anonym. Das Ablegen von Blumen, Gebinden und sonstigem Grabschmuck auf der Fläche der Urnengemeinschaftsanlagen und den Randsteinen ist nicht erlaubt. Die Gemeinschaftsanlagen werden durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt. Eine Bestattung auf der anonymen Urnengemeinschaftsanlage ist auf dem Friedhof St.-Jakobi möglich. Wünschen Sie einen persönlichen Ort der Erinnerung, steht Ihnen das Angebot an Reihen- und Wahlstätten zur Verfügung.  

    Die aktuelle Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung finden Sie hier.

    Das Formular zur Anmeldung einer Bestattung finden Sie hier.

    Egal für welche Bestattungsform und Grabart Sie sich entscheiden, können Sie die Abschiednahme individuell gestalten. Dafür bietet ihnen der Friedhof in der St.-Jakobi-Straße die Möglichkeit der Aufbahrung in unseren Abschiedsräumen, der Trauerfeier am Sarg oder an der Urne in der Friedhofskapelle.

    Kontakt:
    Zentrale Friedhofsverwaltung 
    St.-Jakobi-Straße
    06333 Hettstedt
    Tel.: 03476 800159
    Fax: 03476 800693
    E-Mail: Friedhof@hettstedt.de
    Internet: www.hettstedt.de

    Öffnungszeiten:
    Dienstag und Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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