Rathauswegweiser

Die Verwaltung der Stadt Hettstedt verarbeitet zur Erfüllung der einzelnen Sachaufgaben Ihre personenbezogenen Daten.

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  • Stadtplanung

    Im Sachgebiet Stadtplanung werden planungsrechtliche und sanierungsrechtliche Auskünfte zu Bauvorhaben im Stadtgebiet erteilt. Es kann Einsicht in die in Bearbeitung befindlichen und bestätigten Flächennutzungspläne und Bebauungspläne genommen werden. Bauwillige werden bei der Grundstückssuche unterstützt. Bei geplanten Bauvorhaben erfolgen Beratungen im Rahmen von Vorbescheids- bzw. Bauanträgen, sanierungsrechtlichen Genehmigungen, Genehmigungen nach der örtlichen Bauvorschrift einschließlich zu Fragen von Fördermöglichkeiten.

    Flächennutzungsplan

    Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erfasst Grundlagen und Ziele der baulichen Entwicklung des Stadtgebiets. Der Plan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit.  An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den Fachämtern der Stadtverwaltung, die Träger öffentlicher Belange, die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes als Planungsinstrument erstreckt sich auf einen Zeitraum von mind. 10 Jahren.

    Rechtliche Grundlagen: §§ 5 - 7 BauGB.

    Den Flächennutzungsplan finden Sie hier. (Den vorherigen Flächennutzungsplan finden Sie hier.)


    Bebauungsplanung

    Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzung auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig ist. Auskünfte über den Bearbeitungsstand und den Inhalt von Bebauungsplänen werden erteilt. Die Prüfung von planungsrechtlichen Zulässigkeiten von Bauvorhaben, Nutzungen und Nutzungsänderungen und Entwicklung von Bauflächen wird durchgeführt.

    Rechtliche Grundlagen: §§ 1 - 10 BauGB

    Ihre weiteren Fragen beantworten die MitarbeiterInnen der Stadtplanung gern unter 03476 801-207 oder stadtplanung@hettstedt.de.

  • Standesamt