Bekanntmachungen
Ob Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Hettstedt oder öffentliche Bekanntmachungen anderer Behörden, hier werden alle amtlichen Mitteilungen Hettstedt und die Ortschaften betreffen bekannt gegeben.
- Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner 37. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hettstedt am 04.06.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Der Haupt-, Wirtschafts- und Vergabeausschuss des Stadtrates der Stadt Hettstedt hat in seiner 36. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung am 28.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Korrektur: Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner 36. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hettstedt am 14.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)
- Bekanntmachung Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Hettstedt
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Lärmkartierung im Turnus von fünf Jahren durchzuführen. Unter die gesetzliche Kartierungspflicht fallen unter anderem Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern und Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr.
Die gesetzliche Verpflichtung ist in der EG-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) sowie in § 47 e i.V.m. § 47 c Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert. Die Städte und Gemeinden sind für diese Aufgabe zuständig.
Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) sind neben den Ballungsräumen 105 Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt mit insgesamt rund ca. 1040 Streckenkilometern (Hauptverkehrsstraßen) kartierungspflichtig. Die Stadt Hettstedt wurde durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt aufgefordert, bei der Lärmkartierung 4. Stufe an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt gemäß EU-Richtlinie 2002/49/EG den Umgebungslärm an einem Abschnitt von 0,53 km der B180 als Hauptverkehrsstraße zu ermitteln.
Der festgelegte Straßenabschnitt befindet sich auf der B180 ab Ampelkreuzung L158 Ritteröder Straße in Richtung Mansfeld.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen der Lärmaktionsplanung sowie das Kartierungsergebnis für die Stadt Hettstedt sind in einer Präsentation dargestellt.
Als kartierungspflichtige Stadt bestand die Möglichkeit, die Lärmkartierung eigenständig zu beauftragen und durchzuführen oder sich an einem Rahmenvertrag unter Federführung des Landes Sachsen-Anhalt zu beteiligen.
Die Stadt Hettstedt hat sich für die zentrale Vergabe entschieden um den Aufwand und den entstehenden Kostenrahmen so gering wie möglich zu halten. Die Umgebungslärmkartierung wurde deshalb für den vorher bestimmten Streckenabschnitt durch ein Planungsbüro erarbeitet.
Der Ergebnisbericht stellt die Situation am Straßenabschnitt dar. So ist festzustellen, dass keine Menschen, keine Wohnungen, keine Schulgebäude oder Krankenhäuser am Straßenabschnitt betroffen sind.
Vordringliches Ziel der EU-Richtlinie 2002/49/EG ist es, gesundheitsschädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen auf den Menschen infolge von Umgebungslärm durch einheitliche europäische Standards und Konzepte zu verhindern, zu mindern oder vorzubeugen. Das Instrument der Lärmminderungsplanung verbunden mit gesetzlich festgelegten Maßnahmen trägt diesem Ziel Rechnung.
Die Stadt Hettstedt hat auf Grund des Ergebnisses keinen Handlungsbedarf, es sind keine konkreten Maßnahmen der Lärmminderung erforderlich, da in diesem Bereich keine Bevölkerung betroffen ist. Es ist keine Satzung und keine Rechtsverordnung notwendig.
Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 beschlossen, auf Grund des Ergebnisses der Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Hettstedt keine Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen, da keine Bevölkerung an dem festgelegten Abschnitt der B 180 betroffen ist.
Die Präsentation finden Sie hier:
http://www.hettstedt.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/Bekanntmachungen/2024-02-05_Praesentation_Umgebungslaermkartierung_Stufe_4.pdfDen Ergebnisbericht finden Sie hier:
http://www.hettstedt.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/Bekanntmachungen/2024-02-05_Ergebnisbericht_Umgebungslaermkartierung_Stufe_4.pdf - Öffentliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen auf dem Weinberg“ gem. § 13 a BauGB
- Bekanntmachung Veröffentlichung des Vorentwurfs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 9 „Ehemaliger Reitplatz“ Am Kirschweg der Stadt Hettstedt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bekanntmachung Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB