Bekanntmachungen
Ob Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Hettstedt oder öffentliche Bekanntmachungen anderer Behörden, hier werden alle amtlichen Mitteilungen Hettstedt und die Ortschaften betreffen bekannt gegeben.
- Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner Konstituierenden öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hettstedt am 09.07.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner 37. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hettstedt am 04.06.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Der Haupt-, Wirtschafts- und Vergabeausschuss des Stadtrates der Stadt Hettstedt hat in seiner 36. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung am 28.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Korrektur: Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner 36. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hettstedt am 14.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst.
- Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)
- Bekanntmachung Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Hettstedt
- Öffentliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen auf dem Weinberg“ gem. § 13 a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 den Bebauungsplan Nr.11 „Wohnen auf dem Weinberg“ gem. § 10 (1) BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung beschlossen.
Dieses wird hiermit bekannt gegeben.Der ausgefertigte Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen auf dem Weinberg“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§10 Abs.3 BauGB).
Der Bebauungsplan Nr. 11 wird im Rathaus der Stadt Hettstedt, Markt 1-3 Bauverwaltungsamt, SG Stadtplanung Raum 3.10, während der Öffnungszeiten der VerwaltungMontag geschlossen
Dienstag 08.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstag 08.30 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr bereitgehalten.
Jedermann kann den ausgefertigten Bebauungsplan einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die etwaige Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 215 Abs.1 Nr.1 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hettstedt geltend gemacht werden.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Hettstedt, den 24.05. 2023
gez. Dirk Fuhlert
Bürgermeister
Den Bebauungsplan Nr. 11 finden Sie hier.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 11 finden Sie hier.
- Bekanntmachung Veröffentlichung des Vorentwurfs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 9 „Ehemaliger Reitplatz“ Am Kirschweg der Stadt Hettstedt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bekanntmachung Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB