Corona-Virus: Aktuelle Meldungen
Das "Schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" - kurz SARS-COV-2 - hat nun seit über einem Jahr auch in Deutschland für Ausnahmezustand gesorgt. Das Virus verursacht die Erkrankung namens COVID-19 und ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema "Corona-Virus", welche neben aktuell gültigen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung auch damit im Zusammenhang stehende Neuigkeiten beinhalten.
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen weiterhin zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Hier sind die wichtigsten Richtlinien zum Infektionsschutz zusammengefasst. Weiterhin finden Sie hier eine Übersicht, wie Sie sich im Falle einer Infektion/Kontakt mit einer infizierten Person etc. verhalten müssen.
Für die persönliche Entgegennahme von Anliegen in den Fachämtern der Stadt Hettstedt wird empfohlen, vorab ein Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Über den Rathauswegweiser im Punkt "Bürgerservice" bitten wir Sie, das jeweilige Fachamt zu kontaktieren. Für eine Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt nutzen Sie möglichst die Online-Terminvergabe.
- 30.09.2022: Achtzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.04.2022: Siebzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 23.03.2022: Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 03.03.2022: Sechzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 18.02.2022: Sechste Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- Hinweis zum Besuch im Mansfeld-Museum im Humboldt-Schloss
- 17.01.2022: Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 06.12.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 02.12.2021: Impfmöglichkeit in Hettstedt
- 24.11.2021: Erste Verordnung zur Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 24.11.2021: Fünfzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 10.11.2021: Siebte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 01.11.2021: Vierte Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz zur Quarantäne und Information und Benennung der Kontaktpersonen
- 04.10.2021: Sechste Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 14.09.2021: Fünfte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung
- 20.08.2021: Vierte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-Cov2-Eindämmungsverordnung
- 10.08.2021: Dritte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 14.07.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 25.06.2021: Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 17.06.2021: Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 14. SARS-CoV-2-EindV
- 01.06.2021: Verordnung zur Änderung der Dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 21.05.2021: Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 13. SARS-CoV-2EindV
- 10.05.2021: Zwölfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 19.04.2021: Verordnung zur Änderung der Elften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 26.03.2021 Elfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 08.03.2021: Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.03.2021: Fünfte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- Informationen zur Impfkampagne #ÄrmelHoch
- 12.02.2021: Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 25.01.2021: Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 08.01.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 15.12.2020: Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 11.12.2020: Vierte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindäininungsverordnung
- 27.11.2020: Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 30.10.2020: Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 15.09.2020: Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 30.06.2020: Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 26.05.2020: Weitreichende Lockerungen: Verordnung setzt „Sachsen-Anhalt-Plan“ in 6. Eindämmungsverordnung um
- 19.05.2020: Sachsen-Anhalt-Plan: Landesregierung beschließt Zeitplan für Lockerung von Corona-Maßnahmen
- 12.05.2020: Erste Stufe der Öffnung für Gastronomie und Beherbergungswesen beschlossen | Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-COV2-Eindämmungsverordnung
- 07.05.2020: Kommunale Spielplätze der Stadt Hettstedt können ab 8. Mai 2020 wieder benutzt werden
- 06.05.2020: Umsetzung der 5. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung in Hettstedt
- 02.05.2020: Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 28.04.2020: Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor
- 27.04.2020: Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Kindertages- und Horteinrichtungen im Mai 2020
- 21.04.2020: Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 17.04.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 17.04.2020: Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 08.04.2020: Corona-Datenspende App
- 08.04.2020: Aktuelle Entwicklungen
- 03.04.2020: Intensive Kontrollen der Einhaltung von Landesverordnungen
- 02.04.2020: Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt verlängert die Maßnahmen zur vorübergehenden Kontaktbeschränkung um zwei Wochen bis zum 19. April. Die Regelungen zu Versammlungen, zur Schließung von Bildungs- und Kultureinrichtungen, von Hotels und Gaststätten, von Ladengeschäften und Sportstätten sowie Besuchsverbote für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen bleiben ebenfalls bis zum 19. April bestehen. Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu zwei Jahren geahndet werden. Das hat die Landesregierung heute beschlossen. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Ziel aller Beschränkungen ist es, durch Abstand zwischen den Menschen weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Damit das durchgesetzt werden kann, sind Bußgelder und Strafen ergänzend geregelt.“ Den Weg dazu hatte der Bund in der vergangenen Woche mit einer Änderung im Infektionsschutzgesetz eröffnet.
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe kann zum Beispiel bestraft werden, wer ohne Erlaubnis an Versammlungen teilnimmt oder zu deren Durchführung aufruft, wer Touristen beherbergt, Reisebusreisen veranstaltet, seine Gaststätte öffnet oder sein Ladengeschäft, ohne dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Der Bußgeldkatalog führt zwölf Punkte auf und nennt Regelsätze, die von „fahrlässiger und erstmaliger Begehungsweise“ ausgehen. Für Wiederholungstäter und bei Vorsatz ist der Regelsatz zu verdoppeln. Betriebsinhabern, die Abstandsbestimmungen, Zugangsbeschränkungen, Einlasskontrollen oder Hygienebedingungen nicht einhalten, drohen 1.000 Euro Bußgeld. Mit 500 Euro Bußgeld müssen Reiserückkehrer, Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen rechnen, die Besuchsverbote in Krankenhäuser-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen missachten. 250 Euro Bußgeld sind pro Person bei Feiern, Grillen oder Picknicken im öffentlichen Raum vorgesehen. Beim Betreten von Spiel- und Bolzplätzen drohen 100 Euro Bußgeld. Wer trotz Verbot eine touristische Reise nach Sachsen-Anhalt unternimmt, muss mit einem Bußgeldbescheid von 400 Euro rechnen.
Je nach den Umständen des Einzelfalls können die Bußgelder im Rahmen der gesetzlichen Grenzen erhöht oder ermäßigt werden. Eine Ermäßigung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Gefahr einer potentiellen Infizierung anderer Personen gering ist, wenn Einsicht gezeigt wird oder wenn die vorgeschriebene Geldbuße zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung führen würde.
Die 3. Corona-Eindämmungsverordnung erweitert zudem den Kreis der Mädchen und Jungen, für die die Kindertagesstätten geöffnet bleiben. Dazu zählen jetzt ausdrücklich auch die Kinder, für die laut Jugendamt ein Kita-Besuch aus Gründen des Kindeswohls notwendig ist.
Die Verordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 2. April 2020 können Sie hier einsehen: https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Corona-Portal/Dokumente/3._Verordnung.pdf
- 01.04.2020: Land Sachsen-Anhalt ersetzt Elternbeiträge für April auch bei Notbetreuung
- 31.03.2020: Information des Landkreises Mansfeld-Südharz – Ehrenamtliche zur Unterstützung gesucht
- 30.03.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 26.03.2020: Vorübergehende Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Hettstedter Kindertages- und Horteinrichtungen festgelegt
- 25.03.2020: Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 23.03.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes mittels Ausgangsbeschränkungen anlässlich der COVID-19 Pandemie
- 20.03.2020: Information des Landesverwaltungsamtes zu Schlüsselpersonen
- 20.03.2020: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales & Integration zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt und dem Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20. März 2020
- 20.03.2020: Allgemeinverfügung über die Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Land Sachsen-Anhalt
- 19.03.2020: Klarstellung zu Kompensationszahlungen wegen der einschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Virusverbreitung
- 17.03.2020: Landesregierung erlässt Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus
- 16.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt stellt persönliche Entgegennahme von Anfragen aufgrund der Situation „Corona-Virus“ein
- 16.03.2020: Erreichbarkeit der städtischen Tochtergesellschaften
- 14.03.2020: Verfahrensweise in Hettstedt zur verordneten Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen
- 13.03.2020: Unterricht an allen Schulen in Sachsen-Anhalt wird eingestellt
- 13.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt reagiert auf Situation „Corona-Virus“