Corona-Virus: Aktuelle Meldungen
Das "Schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" - kurz SARS-COV-2 - hat nun seit mehreren Monaten auch in Deutschland für Ausnahmezustand gesorgt. Das Virus verursacht die Erkrankung namens COVID-19 und ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema "Corona-Virus", welche neben aktuell gültigen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung auch damit im Zusammenhang stehende Neuigkeiten beinhalten.
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen weiterhin zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Hier sind die wichtigsten Richtlinien zum Infektionsschutz zusammengefasst.
- 08.01.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 15.12.2020: Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 11.12.2020: Vierte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindäininungsverordnung
- 27.11.2020: Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 30.10.2020: Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 15.09.2020: Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 30.06.2020: Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 26.05.2020: Weitreichende Lockerungen: Verordnung setzt „Sachsen-Anhalt-Plan“ in 6. Eindämmungsverordnung um
- 19.05.2020: Sachsen-Anhalt-Plan: Landesregierung beschließt Zeitplan für Lockerung von Corona-Maßnahmen
- 12.05.2020: Erste Stufe der Öffnung für Gastronomie und Beherbergungswesen beschlossen | Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-COV2-Eindämmungsverordnung
- 07.05.2020: Kommunale Spielplätze der Stadt Hettstedt können ab 8. Mai 2020 wieder benutzt werden
- 06.05.2020: Umsetzung der 5. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung in Hettstedt
- 02.05.2020: Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 28.04.2020: Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor
- 27.04.2020: Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Kindertages- und Horteinrichtungen im Mai 2020
- 21.04.2020: Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 17.04.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 17.04.2020: Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 08.04.2020: Corona-Datenspende App
- 08.04.2020: Aktuelle Entwicklungen
- 03.04.2020: Intensive Kontrollen der Einhaltung von Landesverordnungen
- 02.04.2020: Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.04.2020: Land Sachsen-Anhalt ersetzt Elternbeiträge für April auch bei Notbetreuung
- 31.03.2020: Information des Landkreises Mansfeld-Südharz – Ehrenamtliche zur Unterstützung gesucht
- 30.03.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 26.03.2020: Vorübergehende Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Hettstedter Kindertages- und Horteinrichtungen festgelegt
- 25.03.2020: Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 23.03.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes mittels Ausgangsbeschränkungen anlässlich der COVID-19 Pandemie
- 20.03.2020: Information des Landesverwaltungsamtes zu Schlüsselpersonen
- 20.03.2020: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales & Integration zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt und dem Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20. März 2020
- 20.03.2020: Allgemeinverfügung über die Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Land Sachsen-Anhalt
- 19.03.2020: Klarstellung zu Kompensationszahlungen wegen der einschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Virusverbreitung
- 17.03.2020: Landesregierung erlässt Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus
- 16.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt stellt persönliche Entgegennahme von Anfragen aufgrund der Situation „Corona-Virus“ein
- 16.03.2020: Erreichbarkeit der städtischen Tochtergesellschaften
- 14.03.2020: Verfahrensweise in Hettstedt zur verordneten Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen
Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Hettstedt sowie die Schulleiterinnen der städtischen Grundschulen haben in ihrer Zusammenkunft am 14. März 2020 folgende Festlegungen getroffen, um die vom Land Sachsen-Anhalt am Vortag verordnete Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen für Hettstedt zu präzisieren:
- Die städtischen Kindertages- und Horteinrichtungen werden ab Montag, den 16.03.2020, grundsätzlich geschlossen. Es wird jedoch zunächst bis zum Freitag, 20.03.2020, eine Notbetreuung gewährleistet.
Zu den betroffenen Arbeitsbereichen für eine Notbetreuung gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u. a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz , Polizei, Feuerwehr, Erzieher/innen und Lehrer/innen. Es müssen beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in diesen Bereichen beschäftigt sein.
Dafür haben die Erziehungsberechtigten bis zum Mittwoch, 18.03.2020, einen Nachweis vom Arbeitgeber in der entsprechenden Einrichtung einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier: http://www.hettstedt.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/News/2020_03_14_formular_unabkoemmlichkeit_het.pdf - Für die städtischen Grundschulen – Novalis-Grundschule sowie Grundschule „Am Markt“ – gilt dieselbe Verfahrensweise zur Notbetreuung wie in den städtischen Kindertages- und Horteinrichtungen.
- Diese Regelung greift nicht für Kindertages- und Horteinrichtungen in freier Trägerschaft. Diese sind direkt zu kontaktieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte zu den regulären Sprechzeiten an die Verwaltung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtung der Stadt Hettstedt, unter Tel. 03476 399911, bzw. an die Schulleitungen unter Tel. 03476 813391 (Grundschule „Am Markt) oder 03476 851072 (Novalis-Grundschule).
Es werden schnellstmöglich weitere Information veröffentlicht, sobald der Verwaltung weiterführende Regelungen der Landesregierung zu dem genannten Zeitraum der Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen bis zum 13.04.2020 vorliegen.
Alle Bürgerinnen und Bürgern werden aufgefordert, die Anleitungen zum Infektionsschutz vom Robert-Koch-Institut zu befolgen!
Diese Pressemitteilung ist vom Stand 14.03.2020 um 12:00 Uhr. Es wird darum gebeten, die weiteren Veröffentlichungen, insbesondere vom Landkreis Mansfeld-Südharz sowie übergeordneter Einrichtungen auf Landesebene zu verfolgen.
Ansprechpartner für die Medien:
Christin Saalbach
Stadt Hettstedt
Öffentlichkeitsarbeit und Kultur | Städtepartnerschaften
Tel.: 03476 801-159
Fax: 03476 801-165
E-Mail: c.saalbach@hettstedt.de
Internet: www.hettstedt.de
Facebook: www.fb.com/Kupferstadt.Hettstedt - Die städtischen Kindertages- und Horteinrichtungen werden ab Montag, den 16.03.2020, grundsätzlich geschlossen. Es wird jedoch zunächst bis zum Freitag, 20.03.2020, eine Notbetreuung gewährleistet.
- 13.03.2020: Unterricht an allen Schulen in Sachsen-Anhalt wird eingestellt
- 13.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt reagiert auf Situation „Corona-Virus“