Corona-Virus: Aktuelle Meldungen
Das "Schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" - kurz SARS-COV-2 - hat nun seit mehreren Monaten auch in Deutschland für Ausnahmezustand gesorgt. Das Virus verursacht die Erkrankung namens COVID-19 und ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema "Corona-Virus", welche neben aktuell gültigen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung auch damit im Zusammenhang stehende Neuigkeiten beinhalten.
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen weiterhin zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Hier sind die wichtigsten Richtlinien zum Infektionsschutz zusammengefasst.
- 19.04.2021: Verordnung zur Änderung der Elften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 26.03.2021 Elfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 08.03.2021: Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.03.2021: Fünfte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- Informationen zur Impfkampagne #ÄrmelHoch
- 12.02.2021: Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 25.01.2021: Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 08.01.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 15.12.2020: Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 11.12.2020: Vierte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindäininungsverordnung
- 27.11.2020: Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 30.10.2020: Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 15.09.2020: Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Vorsichtige Corona-Lockerungen angesichts der bevorstehenden kalten Jahreszeit
Sachsen-Anhalt setzt weiter auf eine verantwortungsvolle Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen. Dazu ist heute im Kabinett die aktualisierte Eindämmungsverordnung vorgestellt worden.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Die nunmehr 8. Eindämmungsverordnung dient der Umsetzung des Anfang September fortgeschriebenen Sachsen-Anhalt-Plans. Im Mittelpunkt steht die schrittweise Lockerung der infektionsschutzbedingten Maßnahmen, allerdings stets unter Beachtung der Entwicklung der Zahl der Neuinfizierten als auch der neuen wissenschaftliche Erkenntnisse.“Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Das vergleichsweise geringe Infektionsgeschehen im Land und die Disziplininnerhalb der Bevölkerung beim Einhalten der Regeln ermöglichen es, breite Bereiche in die Eigenverantwortung der Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter zurückzugeben.“ Gleichzeitig betont die Ministerin, dass mit dem Ende des Sommers und der damit verbundenen Rückkehr vieler Menschen in die Kitas, Schulen und Hochschulen, an den Arbeitsplatz sowie in das öffentliche Leben aber auch durch den witterungsbedingt zunehmenden Aufenthalt in Innenräumen, Risiken entstehen. „Daher ist weiterhin viel Disziplin zur Einhaltung der Hygieneregeln notwendig“, sagt Grimm-Benne.
Künftig kann der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Nutzung geeigneter Abtrennvorrichtungen wie Plexiglaswänden unterschritten werden. Wo sich keine Abstandsregelungen sicherstellen lassen, muss der Infektionsschutz durch Zugangsbeschränkungen bzw. Einlasskontrollen erfolgen, um sicherzustellen, dass sich im Innen- und Außenbereich nur so viele Besucher aufhalten, dass Ansammlungen von mehr als zehn Personen vermieden werden.
Zudem ist das Führen einer Anwesenheitsliste nur noch bei Veranstaltungen und Feiern sowie in Sportstätten und Diskotheken vorgeschrieben.Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden.
Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt.
Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen.Ab 1. November gibt es für Clubs und Diskotheken wieder eine Perspektive. Voraussetzung dafür ist, dass eine Auslastung von 60 Prozent nicht überschritten wird, Anwesenheitslisten geführt und auf Mindestabstände geachtet wird. Das Prostitutionsgewerbe kann ebenfalls mit entsprechendem Hygienekonzept wieder öffnen.
Mit Blick auf die Adventszeit sind Weihnachtsmärkte, die über ein Hygienekonzept verfügen, erlaubt, wenn die pandemische Entwicklung dem nicht entgegensteht. Über Zugangsbegrenzungen oder verstärkt eingesetztes Ordnungspersonal sollen Ansammlungen von mehr als zehn Personen verhindert werden.
Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.
Die Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt ( Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 8. SARS-CoV-2-EindV) vom 15.09.2020 ist hier einzusehen: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/15.09.20_8._SARS-CoV-2-Eindaemmungsverordnung_.pdf
- 30.06.2020: Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 26.05.2020: Weitreichende Lockerungen: Verordnung setzt „Sachsen-Anhalt-Plan“ in 6. Eindämmungsverordnung um
- 19.05.2020: Sachsen-Anhalt-Plan: Landesregierung beschließt Zeitplan für Lockerung von Corona-Maßnahmen
- 12.05.2020: Erste Stufe der Öffnung für Gastronomie und Beherbergungswesen beschlossen | Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-COV2-Eindämmungsverordnung
- 07.05.2020: Kommunale Spielplätze der Stadt Hettstedt können ab 8. Mai 2020 wieder benutzt werden
- 06.05.2020: Umsetzung der 5. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung in Hettstedt
- 02.05.2020: Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 28.04.2020: Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor
- 27.04.2020: Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Kindertages- und Horteinrichtungen im Mai 2020
- 21.04.2020: Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 17.04.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 17.04.2020: Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 08.04.2020: Corona-Datenspende App
- 08.04.2020: Aktuelle Entwicklungen
- 03.04.2020: Intensive Kontrollen der Einhaltung von Landesverordnungen
- 02.04.2020: Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.04.2020: Land Sachsen-Anhalt ersetzt Elternbeiträge für April auch bei Notbetreuung
- 31.03.2020: Information des Landkreises Mansfeld-Südharz – Ehrenamtliche zur Unterstützung gesucht
- 30.03.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 26.03.2020: Vorübergehende Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Hettstedter Kindertages- und Horteinrichtungen festgelegt
- 25.03.2020: Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 23.03.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes mittels Ausgangsbeschränkungen anlässlich der COVID-19 Pandemie
- 20.03.2020: Information des Landesverwaltungsamtes zu Schlüsselpersonen
- 20.03.2020: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales & Integration zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt und dem Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20. März 2020
- 20.03.2020: Allgemeinverfügung über die Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Land Sachsen-Anhalt
- 19.03.2020: Klarstellung zu Kompensationszahlungen wegen der einschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Virusverbreitung
- 17.03.2020: Landesregierung erlässt Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus
- 16.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt stellt persönliche Entgegennahme von Anfragen aufgrund der Situation „Corona-Virus“ein
- 16.03.2020: Erreichbarkeit der städtischen Tochtergesellschaften
- 14.03.2020: Verfahrensweise in Hettstedt zur verordneten Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen
- 13.03.2020: Unterricht an allen Schulen in Sachsen-Anhalt wird eingestellt
- 13.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt reagiert auf Situation „Corona-Virus“