Corona-Virus: Aktuelle Meldungen
Das "Schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" - kurz SARS-COV-2 - hat nun seit über einem Jahr auch in Deutschland für Ausnahmezustand gesorgt. Das Virus verursacht die Erkrankung namens COVID-19 und ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema "Corona-Virus", welche neben aktuell gültigen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung auch damit im Zusammenhang stehende Neuigkeiten beinhalten.
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen weiterhin zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Hier sind die wichtigsten Richtlinien zum Infektionsschutz zusammengefasst. Weiterhin finden Sie hier eine Übersicht, wie Sie sich im Falle einer Infektion/Kontakt mit einer infizierten Person etc. verhalten müssen.
Für die persönliche Entgegennahme von Anliegen in den Fachämtern der Stadt Hettstedt wird empfohlen, vorab ein Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Über den Rathauswegweiser im Punkt "Bürgerservice" bitten wir Sie, das jeweilige Fachamt zu kontaktieren. Für eine Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt nutzen Sie möglichst die Online-Terminvergabe.
- 30.09.2022: Achtzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.04.2022: Siebzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 23.03.2022: Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 03.03.2022: Sechzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 18.02.2022: Sechste Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- Hinweis zum Besuch im Mansfeld-Museum im Humboldt-Schloss
- 17.01.2022: Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 06.12.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 02.12.2021: Impfmöglichkeit in Hettstedt
- 24.11.2021: Erste Verordnung zur Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 24.11.2021: Fünfzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 10.11.2021: Siebte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 01.11.2021: Vierte Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz zur Quarantäne und Information und Benennung der Kontaktpersonen
- 04.10.2021: Sechste Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 14.09.2021: Fünfte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung
- 20.08.2021: Vierte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-Cov2-Eindämmungsverordnung
- 10.08.2021: Dritte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 14.07.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 25.06.2021: Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 17.06.2021: Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 14. SARS-CoV-2-EindV
- 01.06.2021: Verordnung zur Änderung der Dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 21.05.2021: Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 13. SARS-CoV-2EindV
- 10.05.2021: Zwölfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 19.04.2021: Verordnung zur Änderung der Elften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 26.03.2021 Elfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 08.03.2021: Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.03.2021: Fünfte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- Informationen zur Impfkampagne #ÄrmelHoch
- 12.02.2021: Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 25.01.2021: Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 08.01.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 15.12.2020: Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 11.12.2020: Vierte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindäininungsverordnung
- 27.11.2020: Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 30.10.2020: Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 15.09.2020: Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 30.06.2020: Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 26.05.2020: Weitreichende Lockerungen: Verordnung setzt „Sachsen-Anhalt-Plan“ in 6. Eindämmungsverordnung um
- 19.05.2020: Sachsen-Anhalt-Plan: Landesregierung beschließt Zeitplan für Lockerung von Corona-Maßnahmen
- 12.05.2020: Erste Stufe der Öffnung für Gastronomie und Beherbergungswesen beschlossen | Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-COV2-Eindämmungsverordnung
- 07.05.2020: Kommunale Spielplätze der Stadt Hettstedt können ab 8. Mai 2020 wieder benutzt werden
- 06.05.2020: Umsetzung der 5. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung in Hettstedt
- 02.05.2020: Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 28.04.2020: Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor
- 27.04.2020: Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Kindertages- und Horteinrichtungen im Mai 2020
- 21.04.2020: Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 17.04.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 17.04.2020: Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Was ab 20. April in Sachsen-Anhalt erlaubt ist – und was nicht? Die aktuelle, dritte Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt gilt noch bis einschließlich 19. April. Wie es dann weitergeht, welche Maßnahmen gelockert werden und welche bestehen bleiben: ein Überblick.
Das ist erlaubt!
Mehr Geschäfte dürfen öffnen
Geschäfte von einer Größe bis zu 800 Quadratmetern und der gesamte Kfz-Handel dürfen ab Montag, dem 20. April, wieder öffnen. Bei der Quadratmeter-Angabe gilt der Mietvertrag.
Weiterhin geöffnet bleiben der Lebens- und Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen sowie Großhandelseinrichtungen.
Die geöffneten Geschäfte müssen nach wie vor die bereits geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einhalten. Weitere schrittweise Öffnungen von Geschäften sind geplant.
Bereits ab dem 4. Mai könnten unter Einhaltung der Hygieneregeln etwa Friseure oder auch Kosmetiker wieder öffnen.
Mehr Eltern dürfen Kinder in Notbetreuung bringen
Ein Anspruch auf Notbetreuung für Kinder besteht, soweit ein Elternteil der Familie in einem systemrelevanten Beruf arbeitet – und nicht beide Eltern. Zudem wurden zwei zusätzliche Berufsgruppen als systemrelevant eingestuft und haben somit Anspruch auf die Notbetreuung: Verkäufer und Lehrer.
Schulen öffnen – für Abschlussklassen
Am Montag beginnt noch kein Unterricht an Sachsen-Anhalts Schulen. Allerdings seien die Schulen ab kommendem Donnerstag, 23. April, für prüfungsrelevante Vorbereitungen sowie Prüfungen für die 10. und 12. Klassen geöffnet, beispielsweise für Abi-Konsultationen. Auch berufsbildende Schulen dürften öffnen, wenn Prüfungen anstehen.
Die Schulen würden nun informiert, um sich etwa auf Hygienebedingungen einzustellen. Zu diesen Entscheidungen will das Bildungsministerium bis Freitag einen entsprechenden Erlass erarbeiten.
Ab dem 4. Mai sollen Schulen in Sachsen-Anhalt dann sukzessive wieder für den Unterricht öffnen.
Hochschulen starten digital
Das Sommersemester 2020 gelte in ganz Deutschland als Digitalsemester. Das sei auch das Einvernehmen in Sachsen-Anhalt. Der Start der Hochschulveranstaltungen am 20. April werde digital erfolgen. Präsenzveranstaltungen könnten frühestens am 4. Mai beginnen – verbunden mit engen Hygiene- und Abstandskriterien und nur für Veranstaltungen, bei denen die körperliche Anwesenheit der Studierenden unerlässlich sei. Beispiele sind Präparationskurse und praktische Übungen.Das ist weiterhin nicht erlaubt!
Veranstaltungen
Großveranstaltungen sind bundesweit bis einschließlich bis 31. August untersagt. Das gilt auch in Sachsen-Anhalt. Davon sind Fußballspiele und Festivals betroffen. Großveranstaltungen sind Veranstaltungen ab 1.000 Personen. Solange allerdings die Kontaktbeschränkungen gelten würden, seien auch kleinere Veranstaltungen untersagt.
Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen
In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter ein Besuchsverbot.
Gaststättenbesuche
Gaststätten dürfen auch in der kommenden Woche nicht öffnen. Gleiches gilt weiterhin unter anderem für Theater und Kinos, Zoos, Museen, Sportstätten und Spielplätze.
Gottesdienste
Nach wie vor bleiben Gottesdienste jeder Religion verboten. Das se zwar ein starker Eingriff in Grundrechte, aber eine deutschlandweite Einigung. Gottesdienstbesucher gehören sehr häufig zur Risikogruppe und in kleinen Kirchen die geltenden Abstandsregeln nur schwer einzuhalten seien. Denkbar sind alternative Angebote, auch wenn diese nur Zwischenlösungen sein könnten.
Ausflüge in den Harz
Um möglichst wenig Bewegung im Land zu haben, bleiben touristische Reisen in den sachsen-anhaltischen Teil des Harzes weiterhin untersagt.
Entscheidung über nächste Schritte folgt am 30. April
Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15.04.2020 sowie die nunmehr vierte Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.04.2020 gelten nur bis zum 3. Mai. Um über die danach geltenden Maßnahmen zu entscheiden, wollen sich Bund und Länder am 30. April erneut besprechen. - 08.04.2020: Corona-Datenspende App
- 08.04.2020: Aktuelle Entwicklungen
- 03.04.2020: Intensive Kontrollen der Einhaltung von Landesverordnungen
- 02.04.2020: Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.04.2020: Land Sachsen-Anhalt ersetzt Elternbeiträge für April auch bei Notbetreuung
- 31.03.2020: Information des Landkreises Mansfeld-Südharz – Ehrenamtliche zur Unterstützung gesucht
- 30.03.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 26.03.2020: Vorübergehende Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Hettstedter Kindertages- und Horteinrichtungen festgelegt
- 25.03.2020: Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 23.03.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes mittels Ausgangsbeschränkungen anlässlich der COVID-19 Pandemie
- 20.03.2020: Information des Landesverwaltungsamtes zu Schlüsselpersonen
- 20.03.2020: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales & Integration zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt und dem Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20. März 2020
- 20.03.2020: Allgemeinverfügung über die Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Land Sachsen-Anhalt
- 19.03.2020: Klarstellung zu Kompensationszahlungen wegen der einschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Virusverbreitung
- 17.03.2020: Landesregierung erlässt Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus
- 16.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt stellt persönliche Entgegennahme von Anfragen aufgrund der Situation „Corona-Virus“ein
- 16.03.2020: Erreichbarkeit der städtischen Tochtergesellschaften
- 14.03.2020: Verfahrensweise in Hettstedt zur verordneten Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen
- 13.03.2020: Unterricht an allen Schulen in Sachsen-Anhalt wird eingestellt
- 13.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt reagiert auf Situation „Corona-Virus“