Corona-Virus: Aktuelle Meldungen
Das "Schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" - kurz SARS-COV-2 - hat nun seit über einem Jahr auch in Deutschland für Ausnahmezustand gesorgt. Das Virus verursacht die Erkrankung namens COVID-19 und ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema "Corona-Virus", welche neben aktuell gültigen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung auch damit im Zusammenhang stehende Neuigkeiten beinhalten.
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen weiterhin zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Hier sind die wichtigsten Richtlinien zum Infektionsschutz zusammengefasst. Weiterhin finden Sie hier eine Übersicht, wie Sie sich im Falle einer Infektion/Kontakt mit einer infizierten Person etc. verhalten müssen.
Für die persönliche Entgegennahme von Anliegen in den Fachämtern der Stadt Hettstedt wird empfohlen, vorab ein Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Über den Rathauswegweiser im Punkt "Bürgerservice" bitten wir Sie, das jeweilige Fachamt zu kontaktieren. Für eine Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt nutzen Sie möglichst die Online-Terminvergabe.
- 01.04.2022: Siebzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 23.03.2022: Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 03.03.2022: Sechzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 18.02.2022: Sechste Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- Hinweis zum Besuch im Mansfeld-Museum im Humboldt-Schloss
- 17.01.2022: Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 06.12.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 02.12.2021: Impfmöglichkeit in Hettstedt
- 24.11.2021: Erste Verordnung zur Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 24.11.2021: Fünfzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 10.11.2021: Siebte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 01.11.2021: Vierte Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz zur Quarantäne und Information und Benennung der Kontaktpersonen
- 04.10.2021: Sechste Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 14.09.2021: Fünfte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung
- 20.08.2021: Vierte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-Cov2-Eindämmungsverordnung
- 10.08.2021: Dritte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 14.07.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 25.06.2021: Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 17.06.2021: Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 14. SARS-CoV-2-EindV
- 01.06.2021: Verordnung zur Änderung der Dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 21.05.2021: Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 13. SARS-CoV-2EindV
- 10.05.2021: Zwölfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 19.04.2021: Verordnung zur Änderung der Elften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 26.03.2021 Elfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 08.03.2021: Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.03.2021: Fünfte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- Informationen zur Impfkampagne #ÄrmelHoch
- 12.02.2021: Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 25.01.2021: Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 08.01.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 15.12.2020: Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 11.12.2020: Vierte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindäininungsverordnung
- 27.11.2020: Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 30.10.2020: Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 15.09.2020: Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 30.06.2020: Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 26.05.2020: Weitreichende Lockerungen: Verordnung setzt „Sachsen-Anhalt-Plan“ in 6. Eindämmungsverordnung um
- 19.05.2020: Sachsen-Anhalt-Plan: Landesregierung beschließt Zeitplan für Lockerung von Corona-Maßnahmen
- 12.05.2020: Erste Stufe der Öffnung für Gastronomie und Beherbergungswesen beschlossen | Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-COV2-Eindämmungsverordnung
- 07.05.2020: Kommunale Spielplätze der Stadt Hettstedt können ab 8. Mai 2020 wieder benutzt werden
- 06.05.2020: Umsetzung der 5. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung in Hettstedt
- 02.05.2020: Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 28.04.2020: Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor
- 27.04.2020: Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Kindertages- und Horteinrichtungen im Mai 2020
- 21.04.2020: Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 17.04.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 17.04.2020: Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 08.04.2020: Corona-Datenspende App
- 08.04.2020: Aktuelle Entwicklungen
- 03.04.2020: Intensive Kontrollen der Einhaltung von Landesverordnungen
- 02.04.2020: Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.04.2020: Land Sachsen-Anhalt ersetzt Elternbeiträge für April auch bei Notbetreuung
- 31.03.2020: Information des Landkreises Mansfeld-Südharz – Ehrenamtliche zur Unterstützung gesucht
- 30.03.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 26.03.2020: Vorübergehende Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Hettstedter Kindertages- und Horteinrichtungen festgelegt
- 25.03.2020: Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 23.03.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes mittels Ausgangsbeschränkungen anlässlich der COVID-19 Pandemie
Das Landesverwaltungsamt erlässt auf Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 IfSG in Verbindung mit §§ 4 Absatz 1, 19 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (GDG LSA) folgende Allgemeinverfügung:
Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere:
1.1 die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
1.2 notwendige Lieferverkehre und Umzüge,
1.3 die Inanspruchnahme medizinischer, zahnmedizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blut- und Blutplasmaspenden) sowie Besuche bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
1.4 Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Nutzung von Geschäften im Sinne der Nr. 4.2 und Reparaturdienstleistungen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Frisören und Barbieren, Massagepraxen, Kosmetik-, Nagel-, Piercing- und Tattoostudios und ähnliche Betriebe,
1.5 der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern und eigenen Kindern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
1.6 die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen insbesondere die Wahrnehmung des Ehrenamtes im sozialen Bereich,
1.7 die Begleitung Sterbender sowie Eheschließungen und Beerdigungen im engsten Familienkreis,
1.8 Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung,
1.9 das Aufsuchen von Gerichtsverhandlungen sowie die Wahrnehmung dringender Rechtsangelegenheiten und
1.10 Handlungen zur Versorgung und notwendigen Bewegung von Tieren.
2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
3. Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. August 2014 (GVBl. LSA S. 386, 443), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2016 (GVBl. LSA S. 360), sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
3.1 Ausgenommen sind die Belieferung, die Mitnahme und der Außer-Haus-Verkauf. Hierbei ist sicherzustellen, dass
- ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird und
- im öffentlichen Bereich einschließlich Einkaufszentren kein Verzehr in einem Umkreis von weniger als 50 Metern zum Abgabeort stattfindet.
3.2 Bei gastronomischen Angeboten in Beherbergungsbetrieben ist auch die Lieferung im Zimmerservice zulässig.
4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften jeder Art.
4.1 Von der Schließungsverfügung nach Nr. 4 ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG und Paketstellen von Logistikunternehmen, Tierbedarf, Fahrradläden, Bau- und Gartenmärkte, Großhandel, Tankstellen und Kfz-Teileverkaufsstellen, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Wochenmärkte, der Betrieb von Lebensmittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen, Waschsalons, der Online- Handel und Abhol- und Lieferdienste.
4.2 Bei Ladengeschäften, die ein Mischsortiment führen, ist eine Öffnung zulässig, soweit das nach Nr. 4.1 zugelassene Sortiment einen nicht nur unerheblichen Anteil am Gesamtsortiment umfasst.
4.3 Die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
4.4 Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Nr. 4.1 genannten Ausnahmen sowie deren gastronomische Einrichtungen für die Belieferung, Mitnahme und Außer-Haus-Verkauf unter den Voraussetzungen der Nr. 3.1 erlaubt.
5. Die Sicherheitsbehörden und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Allgemeinverfügung. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
6. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Absatz 1a Nr. 6 IfSG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
7. Weitergehende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden bleiben unberührt.
8. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Absatz 3 i V m § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar.
9. Diese Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 05. April 2020 außer Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen enden am 05. April 2020, 24:00 Uhr.
gez. Beate Bröcker
Staatssekretärin - 20.03.2020: Information des Landesverwaltungsamtes zu Schlüsselpersonen
- 20.03.2020: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales & Integration zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt und dem Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20. März 2020
- 20.03.2020: Allgemeinverfügung über die Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Land Sachsen-Anhalt
- 19.03.2020: Klarstellung zu Kompensationszahlungen wegen der einschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Virusverbreitung
- 17.03.2020: Landesregierung erlässt Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus
- 16.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt stellt persönliche Entgegennahme von Anfragen aufgrund der Situation „Corona-Virus“ein
- 16.03.2020: Erreichbarkeit der städtischen Tochtergesellschaften
- 14.03.2020: Verfahrensweise in Hettstedt zur verordneten Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen
- 13.03.2020: Unterricht an allen Schulen in Sachsen-Anhalt wird eingestellt
- 13.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt reagiert auf Situation „Corona-Virus“