Corona-Virus: Aktuelle Meldungen
Das "Schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" - kurz SARS-COV-2 - hat nun seit mehreren Monaten auch in Deutschland für Ausnahmezustand gesorgt. Das Virus verursacht die Erkrankung namens COVID-19 und ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema "Corona-Virus", welche neben aktuell gültigen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung auch damit im Zusammenhang stehende Neuigkeiten beinhalten.
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen weiterhin zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Hier sind die wichtigsten Richtlinien zum Infektionsschutz zusammengefasst.
- 08.01.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 15.12.2020: Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 11.12.2020: Vierte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindäininungsverordnung
- 27.11.2020: Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 30.10.2020: Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 15.09.2020: Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 30.06.2020: Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 26.05.2020: Weitreichende Lockerungen: Verordnung setzt „Sachsen-Anhalt-Plan“ in 6. Eindämmungsverordnung um
- 19.05.2020: Sachsen-Anhalt-Plan: Landesregierung beschließt Zeitplan für Lockerung von Corona-Maßnahmen
- 12.05.2020: Erste Stufe der Öffnung für Gastronomie und Beherbergungswesen beschlossen | Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-COV2-Eindämmungsverordnung
- 07.05.2020: Kommunale Spielplätze der Stadt Hettstedt können ab 8. Mai 2020 wieder benutzt werden
- 06.05.2020: Umsetzung der 5. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung in Hettstedt
- 02.05.2020: Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 28.04.2020: Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor
Bildungsminister Marco Tullner hat heute den Plan für den weiteren Verlauf des aktuellen Schuljahres vorgelegt. „Unser Ziel ist es, Planungssicherheit für die Schulen, die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Eltern zu schaffen. Gleichzeitig gilt es, weiterhin hohe Infektionsschutzmaßstäbe einzuhalten“, erklärte Tullner. Ziel sei es, dies durch eine enge Verzahnung von Präsenz- und Fernunterricht zu gewährleisten. In einer gestrigen Verabredung mit den Kultusministern der Länder bestand Einigkeit darin, dass grundsätzlich weitere schrittweise Öffnungen der Schulen in Jahrgangsstufen bzw. in Lerngruppen erfolgen sollen und jede Schülerin und jeder Schüler bis zu dem Beginn der Sommerferien tage- oder wochenweise die Schule besuchen können soll.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kabinetts am 2. Mai zur Fünften SARS- CoV-2- EindV sollen in einem ersten Schritt dazu ab Montag, 4.Mai 2020, die Abschlussklassen des kommenden Jahres sowie die 4. Klassen der Grundschulen in die Schulen zurückkehren. Ab Mittwoch, 6.Mai 2020, sollen zusätzlich die Jahrgangsstufen, die das Abitur 2022 an Gymnasien, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen ablegen, regelmäßig in den Schulen präsent sein. Die Beschulung erfolgt im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht.
Für die Aufteilung innerhalb einer Schulwoche können sich daraus verschiedene Organisationsformen ergeben. Jede Schule wählt - unter Berücksichtigung der personellen und räumlichen Bedingungen - ein für sich zuverlässig praktikables und nachvollziehbares System, um die Klassen bzw. Kurse zu teilen und den Wechsel von Anwesenheit und Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler zu organisieren. „Ziel ist es, so schnell wie möglich den Schulbetrieb mit einem Stundenplan zu strukturieren, der sich an den wesentlichen Inhalten der Stundentafel orientiert. Gleichzeitig sollen immer nur Teile der Klassen an den Schulen präsent sein, um die Einhaltung der Mindestabstände zu ermöglichen“, so Tullner.
Darüber hinaus sollen ab dem 06. Mai und bis zum Beginn der Pfingstferien alle weiteren Schuljahrgänge tageweise in kleinen Gruppen in den Schulen anwesend sein. Jeder Schuljahrgang wird dabei an einem separaten Tag und in kleinen Gruppen beschult. Damit soll erreicht werden, wieder einen persönlichen Kontakt zu Lehrkräften zu ermöglichen, Lernstandsdefizite zu ermitteln und die weitere Beschulung im Fernunterricht zu strukturieren. „Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, wenigstens an einem Tag die Schule zu besuchen und offene Fragen und Probleme mit den Lehrkräften zu diskutieren. Gleichzeitig sollen organisatorische Fragen zur Beschulung nach den Pfingstferien geklärt werden“, erläuterte Tullner. Für die Zeit der Pfingstferien sollen die Schulen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten freiwillige Angebote für die Schülerinnen und Schüler zum Abbau von Defiziten vorhalten. Eine Notbetreuung wird weiterhin vorgehalten.
Nach aktuellen Planungen sollen nach den Pfingstferien, ab dem 2.Juni 2020, alle Schuljahrgänge im regelmäßigen Wechsel zwischen Präsenz und Fernunterricht in die Schulen kommen. „Wir schaffen damit zum jetzigen Zeitpunkt Planungssicherheit und geben allen Beteiligten eine Perspektive für den Verlauf des aktuellen Schuljahres“, sagte Tullner.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier:
https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Corona-Portal/Dokumente/181-PM_Kabi_Schuloeffnungen.pdf - 27.04.2020: Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Kindertages- und Horteinrichtungen im Mai 2020
- 21.04.2020: Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 17.04.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 17.04.2020: Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 08.04.2020: Corona-Datenspende App
- 08.04.2020: Aktuelle Entwicklungen
- 03.04.2020: Intensive Kontrollen der Einhaltung von Landesverordnungen
- 02.04.2020: Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.04.2020: Land Sachsen-Anhalt ersetzt Elternbeiträge für April auch bei Notbetreuung
- 31.03.2020: Information des Landkreises Mansfeld-Südharz – Ehrenamtliche zur Unterstützung gesucht
- 30.03.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 26.03.2020: Vorübergehende Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Hettstedter Kindertages- und Horteinrichtungen festgelegt
- 25.03.2020: Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 23.03.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes mittels Ausgangsbeschränkungen anlässlich der COVID-19 Pandemie
- 20.03.2020: Information des Landesverwaltungsamtes zu Schlüsselpersonen
- 20.03.2020: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales & Integration zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt und dem Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20. März 2020
- 20.03.2020: Allgemeinverfügung über die Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Land Sachsen-Anhalt
- 19.03.2020: Klarstellung zu Kompensationszahlungen wegen der einschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Virusverbreitung
- 17.03.2020: Landesregierung erlässt Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus
- 16.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt stellt persönliche Entgegennahme von Anfragen aufgrund der Situation „Corona-Virus“ein
- 16.03.2020: Erreichbarkeit der städtischen Tochtergesellschaften
- 14.03.2020: Verfahrensweise in Hettstedt zur verordneten Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen
- 13.03.2020: Unterricht an allen Schulen in Sachsen-Anhalt wird eingestellt
- 13.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt reagiert auf Situation „Corona-Virus“