Corona-Virus: Aktuelle Meldungen
Das "Schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" - kurz SARS-COV-2 - hat nun seit mehreren Monaten auch in Deutschland für Ausnahmezustand gesorgt. Das Virus verursacht die Erkrankung namens COVID-19 und ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema "Corona-Virus", welche neben aktuell gültigen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung auch damit im Zusammenhang stehende Neuigkeiten beinhalten.
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen weiterhin zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Hier sind die wichtigsten Richtlinien zum Infektionsschutz zusammengefasst.
- 08.03.2021: Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.03.2021: Fünfte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- Informationen zur Impfkampagne #ÄrmelHoch
- 12.02.2021: Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 25.01.2021: Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 08.01.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- 15.12.2020: Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 11.12.2020: Vierte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindäininungsverordnung
- 27.11.2020: Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 30.10.2020: Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
- 15.09.2020: Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 30.06.2020: Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Lockerungen präzisiert – Appell an Verantwortungsbewusstsein / Einschulungsfeier im größeren Rahmen möglich
Sachsen-Anhalt hat im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit der heute vom Kabinett beschlossenen 7. Eindämmungsverordnung, die am 2. Juli in Kraft tritt, einige Lockerungen für die Bevölkerung präzisiert.
Demnach werden fachkundig organisierte Feiern nicht erst ab 31. August sondern bereits am 29. August in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen ermöglicht. Bei den generell empfohlenen Veranstaltungen im Außenbereich bleibt es bei der Personengrenze von 1000. „Damit tragen wir den traditionellen Einschulungsfeiern in Sporthallen, Aulen und Festsälen am 29. August Rechnung“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne.
Das am 26. Juni durch das Landesverwaltungsamt verfügte Beherbergungsverbot wird in die Verordnung überführt. Die Regelung besagt, dass Personen, die aus einem Corona-Risiko-Gebiet innerhalb Deutschlands nach Sachsen-Anhalt einreisen, dafür ein höchstens 48 Stunden altes negatives Testergebnis benötigen.
Fachkundig organisierte Veranstaltungen im Außenbereich mit Freizeit- und Unterhaltungsangeboten mit maximal 1 000 Besuchern gleichzeitig gelten künftig nicht als Volksfest und dürfen stattfinden.
In der Gastronomie sind Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung unter der Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen und das Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden, wieder erlaubt.
Zudem dürfen nun auch Messen, Ausstellungen sowie Spezial- und Jahrmärkte (z. B. Flohmärkte) wieder öffnen, wenn durch eine Einlasskontrolle sichergestellt ist, dass sich wie in Ladengeschäften auf 10 Quadratmetern Fläche nur ein Besucher aufhält. In geschlossenen Räumen gilt auch hier die Maskenpflicht.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 16. September 2020, bei Großveranstaltungen am 31. Oktober 2020, außer Kraft.
Die Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 30. Juni 2020 ist hier einzusehen: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/VO_Siebte_SARS-Co-2-EindaemmungsVO.PDF
- 26.05.2020: Weitreichende Lockerungen: Verordnung setzt „Sachsen-Anhalt-Plan“ in 6. Eindämmungsverordnung um
- 19.05.2020: Sachsen-Anhalt-Plan: Landesregierung beschließt Zeitplan für Lockerung von Corona-Maßnahmen
- 12.05.2020: Erste Stufe der Öffnung für Gastronomie und Beherbergungswesen beschlossen | Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-COV2-Eindämmungsverordnung
- 07.05.2020: Kommunale Spielplätze der Stadt Hettstedt können ab 8. Mai 2020 wieder benutzt werden
- 06.05.2020: Umsetzung der 5. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung in Hettstedt
- 02.05.2020: Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 28.04.2020: Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor
- 27.04.2020: Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Kindertages- und Horteinrichtungen im Mai 2020
- 21.04.2020: Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 17.04.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 17.04.2020: Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 08.04.2020: Corona-Datenspende App
- 08.04.2020: Aktuelle Entwicklungen
- 03.04.2020: Intensive Kontrollen der Einhaltung von Landesverordnungen
- 02.04.2020: Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 01.04.2020: Land Sachsen-Anhalt ersetzt Elternbeiträge für April auch bei Notbetreuung
- 31.03.2020: Information des Landkreises Mansfeld-Südharz – Ehrenamtliche zur Unterstützung gesucht
- 30.03.2020: Verlängerung der Eindämmung des persönlichen Bürgerverkehrs im Rathaus
- 26.03.2020: Vorübergehende Aussetzung der Vollziehung der Beitragspflicht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in Hettstedter Kindertages- und Horteinrichtungen festgelegt
- 25.03.2020: Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
- 23.03.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes mittels Ausgangsbeschränkungen anlässlich der COVID-19 Pandemie
- 20.03.2020: Information des Landesverwaltungsamtes zu Schlüsselpersonen
- 20.03.2020: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales & Integration zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt und dem Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20. März 2020
- 20.03.2020: Allgemeinverfügung über die Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Land Sachsen-Anhalt
- 19.03.2020: Klarstellung zu Kompensationszahlungen wegen der einschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Virusverbreitung
- 17.03.2020: Landesregierung erlässt Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus
- 16.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt stellt persönliche Entgegennahme von Anfragen aufgrund der Situation „Corona-Virus“ein
- 16.03.2020: Erreichbarkeit der städtischen Tochtergesellschaften
- 14.03.2020: Verfahrensweise in Hettstedt zur verordneten Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen
- 13.03.2020: Unterricht an allen Schulen in Sachsen-Anhalt wird eingestellt
- 13.03.2020: Stadtverwaltung Hettstedt reagiert auf Situation „Corona-Virus“