Wahlen
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 in der Stadt Hettstedt.
Zum Online-Wahlscheinantrag gelangen Sie hier: https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=15087220
>> Nach Ablauf der Wahl um 18 Uhr des Wahltages beginnt die Auszählung der Stimmen mit anschließender Zusammenfassung und Veröffentlichung der vorläufigen Wahlergebnisse. Um diese einzusehen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: Europawahl und Kommunalwahlen 2024 - Wahlenübersicht (kdo.de)
- Wahlbekanntmachungen zum Ablauf der Kommunal- und Europawahlen
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahlen in der Stadt Hettstedt und Ortschaft Walbeck sowie der zugelassenen Bewerbungen für die Wahl zum Ortsvorsteher Ritterode in Ritterode/Meisbergam 09.06.2024
- Kommunalwahlen am 9. Juni 2024: Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
- Zusammensetzung des Wahlausschusses der Stadt Hettstedt für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
- Stellenausschreibung für die Wahl des Ortsvorstehers der Ortschaft Ritterode in Ritterode/Meisberg
- Wahlbekanntmachung zur Wahl des Ortsvorstehers Ritterode und zu Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zur Kommunalwahl in der Stadt Hettstedt am 09. Juni 2024 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern und Wahlvorstandsmitgliedern
In der Stadt Hettstedt finden am 09. Juni 2024 folgende Wahlen statt:
Europawahl, Wahl des Kreistages MSH, Wahl des Stadtrates Hettstedt, Wahl des Ortschaftsrates Walbeck und Wahl des Ortsvorstehers Ritterode mit den Ortsteilen Ritterode und Meisberg.Die in der Stadt Hettstedt vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit gemäß § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) aufgefordert,
bis zum 19. Januar 2024
Wahlberechtigte des oben genannten Wahlgebietes als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Stadtwahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 vorzuschlagen.
Der Wahlausschuss besteht aus der Stadtwahlleiterin als Vorsitzende und 5 Beisitzerinnen/Beisitzern sowie ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern gemäß § 10 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA).Gleichzeitig werden die Parteien und Wählergruppen gemäß § 6 Abs. 2 KWO LSA aufgefordert, Wahlberechtigte als Beisitzer oder ihre Stellvertreter für die Wahlvorstände der Stadt Hettstedt vorzuschlagen. Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem und 7 Beisitzern. Für die Europa- und Kommunalwahl werden gemeinsame Wahlvorstände gebildet.
Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nach § 13 Abs. 2 KWG LSA ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Beisitzer des Wahlausschusses/der Wahlvorstände sind ehrenamtlich tätig. Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richten sich nach § 31 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA).
Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschriften liegt in der Regel nur vor für:- die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
- die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind,
- Wahlberechtigte, die am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet haben,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichen Grunde oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
- Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten,
- Wahlberechtigte, die aus politischen oder religiösen Gründen die Beteiligung an Wahlen ablehnen.
Zu Beisitzern des Wahlausschusses/der Wahlvorstände können auch unbefristet Beschäftigte der im Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie von sonstigen Landesbehörden bestimmt werden, wenn sich nicht genügend Wahlberechtigte finden lassen. Ein Beschäftigter der Gemeinde kann auch zum Wahlvorsteher oder zu einem Beisitzer des Wahlausschusses oder des Wahlvorstandes berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.
Die Vorschläge sind zu richten an:
Stadt Hettstedt
Stadtwahlleiterin
Markt 1-3
06333 HettstedtHettstedt, 19.12.2023
Christina KosiolStadtwahlleiterin
- Öffentliche Bekanntmachung der Namen und Dienstanschriften der Stadtwahlleiterin und ihres Stellvertreters
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024
- Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Stadt Hettstedt am 9. Juni 2024
Flyer mit Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 stehen mit der Europawahl und den allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen einschließlich der Ortschaftsräte und Ortsvorsteherinnen und -vorsteher wichtige demokratische Entscheidungen an. Viele Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, ihre Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments abzugeben. Zum ersten Mal dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen und können so einen wichtigen Beitrag zur Demokratie leisten.
Um allen Wahlberechtigten einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um die Europa- und Kommunalwahlen zu geben, hat die Landeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung einen Flyer erstellt.
Die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann betont: „Auf die bevorstehenden Wahlen aufmerksam zu machen sowie gut über den Ablauf der Wahlen zu informieren, ist mir ein großes Anliegen. Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und den Wahlprozess informiert sind.“
Wer darf wählen? Wer wird gewählt? Wie wird gewählt? Der zwölfseitige Flyer bietet kurz und knapp alles Wissenswerte zu den Wahlen am 9. Juni 2024. Zudem enthält er einen persönlichen „Wahl-Fahrplan“ sowie die wichtigsten Informationen zum Thema Briefwahl. Der Flyer liegt landesweit in den Kommunen und in vielen öffentlichen Einrichtungen aus. Außerdem wird er an alle weiterführenden Schulen in Sachsen-Anhalt verschickt.
Der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Maik Reichel sagt: „Wir möchten vor allem Erst- und Jungwähler in Sachsen-Anhalt mit dem Flyer ansprechen und ihnen erklären, wie Sie ihr Stimmrecht wahrnehmen können und welche Wahlen am 9. Juni 2024 in Sachsen-Anhalt stattfinden. Ein ‚Wahl-Fahrplan‘ im Flyer bietet eine sehr gute Orientierungshilfe.“
Die Kommunalwahlen sind ein landesweites Großereignis: Alle elf Kreistage werden in den Landkreisen sowie die Stadträte in den drei kreisfreien Städten gewählt. In 101 Einheitsgemeinden werden Gemeinde-/Stadtratswahlen sowie in ca. 970 Ortschaften Ortschaftsrats- bzw. Ortsvorsteherwahlen abgehalten. Zudem wählen die 18 Verbandsgemeinden den Verbandsgemeinderat und die 114 Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinden ihren Gemeinderat.
Der Flyer kann ab sofort hier abgerufen werden.
Informationsbroschüre in leichter Sprache zur Europawahl
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Hierzu wird eine Vielzahl an Wahlbroschüren veröffentlicht, auch mit Informationen in leichter Sprache. Dazu zählt die 32-seitige Wahlbroschüre „Europa wählt - Das Heft zur Europawahl 2024“ der Bundeszentrale für politische Bildung.
Die Broschüre vermittelt anschaulich und auf verständliche Weise wesentliche Grundinformationen über die Europäische Union, die Europawahl und die Bedeutung und den Ablauf der Wahlen. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder mit Lernschwierigkeiten und möchte sie ermutigen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.