Wahlen

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 in der Stadt Hettstedt.

Zum Online-Wahlscheinantrag gelangen Sie hier: https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=15087220

>> Nach Ablauf der Wahl um 18 Uhr des Wahltages beginnt die Auszählung der Stimmen mit anschließender Zusammenfassung und Veröffentlichung der vorläufigen Wahlergebnisse. Um diese einzusehen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: Europawahl und Kommunalwahlen 2024 - Wahlenübersicht (kdo.de)

  • Wahlbekanntmachungen zum Ablauf der Kommunal- und Europawahlen
  • Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahlen in der Stadt Hettstedt und Ortschaft Walbeck sowie der zugelassenen Bewerbungen für die Wahl zum Ortsvorsteher Ritterode in Ritterode/Meisbergam 09.06.2024
  • Kommunalwahlen am 9. Juni 2024: Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
  • Zusammensetzung des Wahlausschusses der Stadt Hettstedt für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
  • Stellenausschreibung für die Wahl des Ortsvorstehers der Ortschaft Ritterode in Ritterode/Meisberg
  • Wahlbekanntmachung zur Wahl des Ortsvorstehers Ritterode und zu Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zur Kommunalwahl in der Stadt Hettstedt am 09. Juni 2024 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

    Die Landesregierung hat am 13.06.2023 den Tag der allgemeinen Neuwahl und die Wahlzeit der Vertretungen bestimmt.

    Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit gültigen Fassung mache ich hierzu bekannt, dass die Wahl des Stadtrates der Stadt Hettstedt und des Ortschaftsrates Walbeck am

    Sonntag, dem 9. Juni 2024, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr

    stattfindet.

    Aufgrund des § 15 des KWG LSA und des § 29 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) für die Wahl zu den Vertretungen Folgendes bekannt:

    I.      Anzahl der zu wählenden Vertreter

     

     

     

    Mitglied des Stadtrats/ Ortschaftsrats

    Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag

    Stadtrat

    in

    Hettstedt

    28

    33

    Ortschaftsrat

    in

    Walbeck

    7

    12

     

    Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

    II.     Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

    Das Wahlgebiet der Stadt Hettstedt besteht aus einem Wahlbereich.

    III.    Einreichung der Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen

    Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbern sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein.

    Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 02.04.2024,18.00 Uhr, bei mir, Gemeindewahlleiterin, Markt 1-3, 06333 Hettstedt einzureichen.

    IV.    Inhalt und Form der Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen

    Die Wahlvorschläge und die Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen.

    V.     Unterschriften für Wahlvorschläge

    Der Wahlvorschlag einer Partei muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern der nach der Satzung dieser Partei nächsthöheren Parteiorganisation, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe ist von zwei Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers vom Einzelbewerber persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

    Außerdem muss der Wahlvorschlag für die Wahl zu den Vertretungen von mindestens 1 v.H. der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 KWG LSA):

    für die Stadtratswahl Hettstedt von mindestens 100 Wahlberechtigten
    für die Ortschaftsratswahl Walbeck von mindestens 7 Wahlberechtigten.

    Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind ihre Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Stadt Hettstedt nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.

    Von der Pflicht der Beibringung der Unterstützungsunterschriften sind diejenigen Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber befreit, die die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 10 KWG LSA erfüllen.

    Nachfolgend aufgeführte Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber erfüllen diese Voraussetzungen:

    Parteien

    Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
    Alternative für Deutschland (AfD),
    DIE LINKE (DIE LINKE),
    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
    Freie Demokratische Partei (FDP),
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
    Freie Bürger Mitteldeutschland (FBM),

    Wählergruppen

    Bürger.schafft.Hettstedt,
    Feuerwehr Hettstedt,
    Volkssolidarität Walbeck.

    VI.    Wahlanzeige

    Parteien, die sich weder an der letzten Wahl zum Landtag noch an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag in Sachsen-Anhalt mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 04.03.2024, 18.00 Uhr, vor der Wahl der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

    VIII. Wählbarkeit von Deutschen und Unionsbürgern

    Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.

    Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

    IX.   Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen

    Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter sind bei der Gemeindewahlleiterin, Stadt Hettstedt, Markt 1-3, 06333 Hettstedt (Telefon: 03476-801150, E-Mail: c.kosiol@hettstedt.de) während der Dienstzeit kostenfrei erhältlich. Eine Terminabsprache wird empfohlen.

     

    Hettstedt, den 20.01.2024

    gez. Christina Kosiol
    Gemeindewahlleiterin

  • Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern und Wahlvorstandsmitgliedern
  • Öffentliche Bekanntmachung der Namen und Dienstanschriften der Stadtwahlleiterin und ihres Stellvertreters
  • Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024
  • Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Stadt Hettstedt am 9. Juni 2024

 

Flyer mit Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 stehen mit der Europawahl und den allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen einschließlich der Ortschaftsräte und Ortsvorsteherinnen und -vorsteher wichtige demokratische Entscheidungen an. Viele Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, ihre Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments abzugeben. Zum ersten Mal dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen und können so einen wichtigen Beitrag zur Demokratie leisten.

Um allen Wahlberechtigten einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um die Europa- und Kommunalwahlen zu geben, hat die Landeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung einen Flyer erstellt.

Die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann betont: „Auf die bevorstehenden Wahlen aufmerksam zu machen sowie gut über den Ablauf der Wahlen zu informieren, ist mir ein großes Anliegen. Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und den Wahlprozess informiert sind.“

Wer darf wählen? Wer wird gewählt? Wie wird gewählt? Der zwölfseitige Flyer bietet kurz und knapp alles Wissenswerte zu den Wahlen am 9. Juni 2024. Zudem enthält er einen persönlichen „Wahl-Fahrplan“ sowie die wichtigsten Informationen zum Thema Briefwahl. Der Flyer liegt landesweit in den Kommunen und in vielen öffentlichen Einrichtungen aus. Außerdem wird er an alle weiterführenden Schulen in Sachsen-Anhalt verschickt.

Der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Maik Reichel sagt: „Wir möchten vor allem Erst- und Jungwähler in Sachsen-Anhalt mit dem Flyer ansprechen und ihnen erklären, wie Sie ihr Stimmrecht wahrnehmen können und welche Wahlen am 9. Juni 2024 in Sachsen-Anhalt stattfinden. Ein ‚Wahl-Fahrplan‘ im Flyer bietet eine sehr gute Orientierungshilfe.“

Die Kommunalwahlen sind ein landesweites Großereignis: Alle elf Kreistage werden in den Landkreisen sowie die Stadträte in den drei kreisfreien Städten gewählt. In 101 Einheitsgemeinden werden Gemeinde-/Stadtratswahlen sowie in ca. 970 Ortschaften Ortschaftsrats- bzw. Ortsvorsteherwahlen abgehalten. Zudem wählen die 18 Verbandsgemeinden den Verbandsgemeinderat und die 114 Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinden ihren Gemeinderat.

Der Flyer kann ab sofort hier abgerufen werden.

 

Informationsbroschüre in leichter Sprache zur Europawahl

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Hierzu wird eine Vielzahl an Wahlbroschüren veröffentlicht, auch mit Informationen in leichter Sprache. Dazu zählt die 32-seitige Wahlbroschüre „Europa wählt - Das Heft zur Europawahl 2024“ der Bundeszentrale für politische Bildung.

Die Broschüre vermittelt anschaulich und auf verständliche Weise wesentliche Grundinformationen über die Europäische Union, die Europawahl und die Bedeutung und den Ablauf der Wahlen. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder mit Lernschwierigkeiten und möchte sie ermutigen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.