Wahlen
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 in der Stadt Hettstedt.
Zum Online-Wahlscheinantrag gelangen Sie hier: https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=15087220
>> Nach Ablauf der Wahl um 18 Uhr des Wahltages beginnt die Auszählung der Stimmen mit anschließender Zusammenfassung und Veröffentlichung der vorläufigen Wahlergebnisse. Um diese einzusehen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: Europawahl und Kommunalwahlen 2024 - Wahlenübersicht (kdo.de)
- Wahlbekanntmachungen zum Ablauf der Kommunal- und Europawahlen
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahlen in der Stadt Hettstedt und Ortschaft Walbeck sowie der zugelassenen Bewerbungen für die Wahl zum Ortsvorsteher Ritterode in Ritterode/Meisbergam 09.06.2024
- Kommunalwahlen am 9. Juni 2024: Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
- Zusammensetzung des Wahlausschusses der Stadt Hettstedt für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
- Stellenausschreibung für die Wahl des Ortsvorstehers der Ortschaft Ritterode in Ritterode/Meisberg
In der Ortschaft Ritterode ist, entsprechend der Ortschaftsverfassung vom 07.11.2023, ab Beginn der Wahlperiode 2024 ein Ortsvorsteher zu wählen.
Die Ortsteile Ritterode und Meisberg mit insgesamt 300 Einwohnern (Stand 01.01.2024) gehören zur Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt.
Landschaftlich gesehen liegen Ritterode und Meisberg am Rande des Mansfelder Berglandes im Ostharzgebiet in der Nähe des naturgeschützten Waldgebietes "Steinberg". Weitere Informationen zur Ortschaft Ritterode sind der Internetseite www.hettstedt.de zu entnehmen.
Die Wahl des Ortsvorstehers findet am Sonntag, dem 9. Juni 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 23. Juni 2024, jeweils in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
Der Ortsvorsteher wird von den Wahlberechtigten der Ortschaft Ritterode für die Dauer von 5 Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Der Ortsvorsteher ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen und erhält eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO). Der Ortsvorsteher vertritt die Interessen der Ortschaft und wirkt auf ihre gedeihliche Entwicklung hin. Er nimmt die nach § 84 Abs. 1 und 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) dem Ortschaftsrat obliegenden Aufgaben wahr.
Wählbar zum Ortsvorsteher sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet und in der Ortschaft Ritterode (Ortsteile Ritterode/Meisberg) ihren Wohnsitz haben.
Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Nach § 30 Abs. 3 KWG LSA sind Bewerbungen für die Wahl zum Ortsvorsteher von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit.
Für Bewerber die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 KWG LSA entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen zur Wahl des Ortsvorstehers beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Stellenausschreibung und endet am Dienstag, dem 02. April 2024, 18.00 Uhr.
Die Bewerbungen sind während der Einreichungsfrist schriftlich vorzulegen und können bis zur Zulassung der Bewerbungen zurückgenommen werden.
Die Bewerbungen sind unter Angabe von
- Familiennamen und Vornamen
- Beruf oder Stand
- Geburtsdatum
- Anschrift (Hauptwohnung)
an folgende Anschrift zu richten:
Stadt Hettstedt
Gemeindewahlleiterin
Kennwort: „Bewerbung Wahl Ortsvorsteher Ritterode“
Markt 1-3
06333 HettstedtDer Bewerbung ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen (Anlage 9b KWO LSA).
Bewerben sich Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Ortsvorsteherwahl, so haben sie mit der Bewerbung und den Unterlagen nach § 39 Abs. 1 und 2 eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8b abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Hinweis:
Die erforderlichen amtlichen Formblätter können unter der Telefon-Nr. 03476 801150 oder per E-Mail c.kosiol@hettstedt.de angefordert werden und sind kostenfrei erhältlich.Hettstedt, 20.01.2024
gez. Christina Kosiol
Gemeindewahlleiterin - Wahlbekanntmachung zur Wahl des Ortsvorstehers Ritterode und zu Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zur Kommunalwahl in der Stadt Hettstedt am 09. Juni 2024 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern und Wahlvorstandsmitgliedern
- Öffentliche Bekanntmachung der Namen und Dienstanschriften der Stadtwahlleiterin und ihres Stellvertreters
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024
- Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Stadt Hettstedt am 9. Juni 2024
Flyer mit Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 stehen mit der Europawahl und den allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen einschließlich der Ortschaftsräte und Ortsvorsteherinnen und -vorsteher wichtige demokratische Entscheidungen an. Viele Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, ihre Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments abzugeben. Zum ersten Mal dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen und können so einen wichtigen Beitrag zur Demokratie leisten.
Um allen Wahlberechtigten einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um die Europa- und Kommunalwahlen zu geben, hat die Landeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung einen Flyer erstellt.
Die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann betont: „Auf die bevorstehenden Wahlen aufmerksam zu machen sowie gut über den Ablauf der Wahlen zu informieren, ist mir ein großes Anliegen. Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und den Wahlprozess informiert sind.“
Wer darf wählen? Wer wird gewählt? Wie wird gewählt? Der zwölfseitige Flyer bietet kurz und knapp alles Wissenswerte zu den Wahlen am 9. Juni 2024. Zudem enthält er einen persönlichen „Wahl-Fahrplan“ sowie die wichtigsten Informationen zum Thema Briefwahl. Der Flyer liegt landesweit in den Kommunen und in vielen öffentlichen Einrichtungen aus. Außerdem wird er an alle weiterführenden Schulen in Sachsen-Anhalt verschickt.
Der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Maik Reichel sagt: „Wir möchten vor allem Erst- und Jungwähler in Sachsen-Anhalt mit dem Flyer ansprechen und ihnen erklären, wie Sie ihr Stimmrecht wahrnehmen können und welche Wahlen am 9. Juni 2024 in Sachsen-Anhalt stattfinden. Ein ‚Wahl-Fahrplan‘ im Flyer bietet eine sehr gute Orientierungshilfe.“
Die Kommunalwahlen sind ein landesweites Großereignis: Alle elf Kreistage werden in den Landkreisen sowie die Stadträte in den drei kreisfreien Städten gewählt. In 101 Einheitsgemeinden werden Gemeinde-/Stadtratswahlen sowie in ca. 970 Ortschaften Ortschaftsrats- bzw. Ortsvorsteherwahlen abgehalten. Zudem wählen die 18 Verbandsgemeinden den Verbandsgemeinderat und die 114 Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinden ihren Gemeinderat.
Der Flyer kann ab sofort hier abgerufen werden.
Informationsbroschüre in leichter Sprache zur Europawahl
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Hierzu wird eine Vielzahl an Wahlbroschüren veröffentlicht, auch mit Informationen in leichter Sprache. Dazu zählt die 32-seitige Wahlbroschüre „Europa wählt - Das Heft zur Europawahl 2024“ der Bundeszentrale für politische Bildung.
Die Broschüre vermittelt anschaulich und auf verständliche Weise wesentliche Grundinformationen über die Europäische Union, die Europawahl und die Bedeutung und den Ablauf der Wahlen. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder mit Lernschwierigkeiten und möchte sie ermutigen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.