Wahlen
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 in der Stadt Hettstedt.
Zum Online-Wahlscheinantrag gelangen Sie hier: https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=15087220
>> Nach Ablauf der Wahl um 18 Uhr des Wahltages beginnt die Auszählung der Stimmen mit anschließender Zusammenfassung und Veröffentlichung der vorläufigen Wahlergebnisse. Um diese einzusehen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: Europawahl und Kommunalwahlen 2024 - Wahlenübersicht (kdo.de)
- Wahlbekanntmachungen zum Ablauf der Kommunal- und Europawahlen
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahlen in der Stadt Hettstedt und Ortschaft Walbeck sowie der zugelassenen Bewerbungen für die Wahl zum Ortsvorsteher Ritterode in Ritterode/Meisbergam 09.06.2024
- Kommunalwahlen am 9. Juni 2024: Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
- Zusammensetzung des Wahlausschusses der Stadt Hettstedt für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
- Stellenausschreibung für die Wahl des Ortsvorstehers der Ortschaft Ritterode in Ritterode/Meisberg
- Wahlbekanntmachung zur Wahl des Ortsvorstehers Ritterode und zu Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
1. Wahltag (§ 6 Abs. 2 KWG LSA)
Die Wahl des Ortsvorstehers Ritterode in den Ortsteilen Ritterode und Meisberg findet am 9. Juni 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am 23. Juni 2024, jeweils in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
2. Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§ 38a KWO LSA)
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Ortsvorsteherwahl, so haben sie mit der Bewerbung und den Unterlagen nach § 39 Abs. 1 und 2 KWO LSA eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8b abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
3. Einreichungsfrist (§ 30 KWG LSA, § 39 Abs. 1 KWO LSA)
Bewerbungen zur Wahl zum Ortsvorsteher Ritterode sind spätestens bis zum 02.04.2024, 18:00 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin, Kennwort: „Bewerbung Ortsvorsteher Ritterode“, Markt 1-3, 06333 Hettstedt schriftlich einzureichen; sie können bis zur Zulassung der Bewerbungen zurückgenommen werden.
Hettstedt, 20.01.2024
gez. Christina Kosiol
Gemeindewahlleiterin - Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zur Kommunalwahl in der Stadt Hettstedt am 09. Juni 2024 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern und Wahlvorstandsmitgliedern
- Öffentliche Bekanntmachung der Namen und Dienstanschriften der Stadtwahlleiterin und ihres Stellvertreters
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024
- Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Stadt Hettstedt am 9. Juni 2024
Flyer mit Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 stehen mit der Europawahl und den allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen einschließlich der Ortschaftsräte und Ortsvorsteherinnen und -vorsteher wichtige demokratische Entscheidungen an. Viele Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, ihre Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments abzugeben. Zum ersten Mal dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen und können so einen wichtigen Beitrag zur Demokratie leisten.
Um allen Wahlberechtigten einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um die Europa- und Kommunalwahlen zu geben, hat die Landeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung einen Flyer erstellt.
Die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann betont: „Auf die bevorstehenden Wahlen aufmerksam zu machen sowie gut über den Ablauf der Wahlen zu informieren, ist mir ein großes Anliegen. Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und den Wahlprozess informiert sind.“
Wer darf wählen? Wer wird gewählt? Wie wird gewählt? Der zwölfseitige Flyer bietet kurz und knapp alles Wissenswerte zu den Wahlen am 9. Juni 2024. Zudem enthält er einen persönlichen „Wahl-Fahrplan“ sowie die wichtigsten Informationen zum Thema Briefwahl. Der Flyer liegt landesweit in den Kommunen und in vielen öffentlichen Einrichtungen aus. Außerdem wird er an alle weiterführenden Schulen in Sachsen-Anhalt verschickt.
Der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Maik Reichel sagt: „Wir möchten vor allem Erst- und Jungwähler in Sachsen-Anhalt mit dem Flyer ansprechen und ihnen erklären, wie Sie ihr Stimmrecht wahrnehmen können und welche Wahlen am 9. Juni 2024 in Sachsen-Anhalt stattfinden. Ein ‚Wahl-Fahrplan‘ im Flyer bietet eine sehr gute Orientierungshilfe.“
Die Kommunalwahlen sind ein landesweites Großereignis: Alle elf Kreistage werden in den Landkreisen sowie die Stadträte in den drei kreisfreien Städten gewählt. In 101 Einheitsgemeinden werden Gemeinde-/Stadtratswahlen sowie in ca. 970 Ortschaften Ortschaftsrats- bzw. Ortsvorsteherwahlen abgehalten. Zudem wählen die 18 Verbandsgemeinden den Verbandsgemeinderat und die 114 Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinden ihren Gemeinderat.
Der Flyer kann ab sofort hier abgerufen werden.
Informationsbroschüre in leichter Sprache zur Europawahl
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Hierzu wird eine Vielzahl an Wahlbroschüren veröffentlicht, auch mit Informationen in leichter Sprache. Dazu zählt die 32-seitige Wahlbroschüre „Europa wählt - Das Heft zur Europawahl 2024“ der Bundeszentrale für politische Bildung.
Die Broschüre vermittelt anschaulich und auf verständliche Weise wesentliche Grundinformationen über die Europäische Union, die Europawahl und die Bedeutung und den Ablauf der Wahlen. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder mit Lernschwierigkeiten und möchte sie ermutigen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.