Wohnen & Bauen
Sie suchen eine Wohnung in Hettstedt? Dann nutzen Sie doch die Angebote der Wohnungsbaugesellschaften. Hettstedt bietet für jeden Geschmack ein passendes Wohnumfeld, ganz gleich ob Wohnen im Grünen oder in der Innenstadt. Die Stadtteile haben vor allem eines gemeinsam: Die Hettstedter leben familienfreundlich und können sich kurzer Wege zum Einkaufen oder zu Schule und Kindergarten sicher sein.
Wenn doch eher auf der Suche nach Ihrem eigenen Traumhaus sind, warum nicht bauen? Die Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes beraten Sie gern.
Ihr kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen des Bauantrages ist der Landkreis Mansfeld-Südharz. Wie der Staat Sie finanziell beim Bauen unterstützen kann, erfahren Sie ebenfalls auf der Seite des Landkreises. Umfangreiche Angaben über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen liefert Ihnen das Bauverwaltungsamt in Hettstedt.
- Private Baumfällungen, Baumkataster
- Genehmigungsverfahren
Bereich Hoch- und Tiefbau
Im Bereich Hoch- und Tiefbau der Bauverwaltung der Stadt Hettstedt können folgende Anträge auf Genehmigungen gestellt werden:
- Anschlussgenehmigungen
- Überfahrtsgenehmigungen
- Schachtgenehmigungen/Leitungsauskünfte
- Aufbruchgenehmigungen
Ihre weiteren Fragen beantwortet Ihnen der Bereich Hoch- und Tiefbau gern unter der Tel. 03476 801-214 oder via E-Mail an info@hettstedt.de.
Genehmigung im Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift
Im Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift – der Gestaltungssatzung der Stadt Hettstedt für das Stadtkerngebiet – sind bei baulichen Maßnahmen aller Art, wie Neubau, Wiederaufbau, Änderung der Fassaden und Fenster, Instandsetzungen, Umbau sowie Erweiterungen von baulichen Anlagen die Festsetzungen der Gestaltungssatzung zu beachten. Die Regelungen gelten auch für bauliche Anlagen und Bauteile, die sonst nach § 60 Bauordnung (BauO LSA) baugenehmigungsfrei wären. Vor Baubeginn ist rechtzeitig ein Antrag auf Genehmigung von Vorhaben bei der Stadt Hettstedt, Sachgebiet Stadtplanung, zu stellen. Die Vorlage für den Antrag finden Sie unter Anträge & Formulare.
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig. Rechtliche Grundlagen: § 60 Bauordnung Sachsen-Anhalt i.V.m. § 85 Bau O LSA
Ihre weiteren Fragen beantworten die MitarbeiterInnen der Stadtplanung gern unter 03476 801-207 oder stadtplanung@hettstedt.de.
Bauanträge – Gemeindliches Einvernehmen
Für ein Bauvorhaben oder eine Nutzungsänderung ist in der Regel ein Bauantrag einzureichen, es sei denn, das geplante Vorhaben ist nach § 60 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt baugenehmigungsfrei. Der Bauantrag ist in dreifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz, Postfach 10 11 35 in 06511 Sangerhausen einzureichen. Zur Klärung von (wichtigen) Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst beim Bauordnungsamt des Landkreises eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Die Stadt Hettstedt wird im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Bauordnungsamt beteiligt und erteilt in der Regel das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch, Bauordnung Land Sachsen-Anhalt
Ihre weiteren Fragen beantworten die MitarbeiterInnen der Stadtplanung gern unter 03476 801-207 oder stadtplanung@hettstedt.de.
Vorkaufsrecht der Gemeinde
Die Gemeinde besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst zum Beispiel auch Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, wenn das Grundstück für eine öffentliche Nutzung vorgesehen ist. Macht die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, stellt sie ein sogenanntes Negativattest aus. In der Regel wird der Kaufvertrag zur Einholung des Negativattestes durch den Notar bei der Gemeinde eingereicht.
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen: §§ 24 Baugesetzbuch (BauGB), § 11 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Ihre weiteren Fragen beantworten die MitarbeiterInnen der Stadtplanung gern unter 03476 801-207 oder stadtplanung@hettstedt.de.
Sanierungsrechtliche Genehmigung bei Kaufverträgen und Grundschuldbestellungen
Im Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Stadt die so genannte rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes, die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts und die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (d.h. eine Grundschuld).
Die Antragstellung erfolgt durch den Notar.
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen: § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Ihre weiteren Fragen beantworten die MitarbeiterInnen der Stadtplanung gern unter 03476 801-207 oder stadtplanung@hettstedt.de.
Sanierungsrechtliche Genehmigung bei Baumaßnahmen
Bei Grundstücken im Sanierungsgebiet ist vor Beginn von Baumaßnahmen rechtzeitig ein Antrag (siehe Anträge & Formulare) auf Genehmigung von Vorhaben bei der Stadt Hettstedt zu stellen.
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen: § 144 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Ihre weiteren Fragen beantworten die MitarbeiterInnen der Stadtplanung unter 03476 801-212 oder stadtplanung@hettstedt.de gern. Weiterhin können Sie sich an das Sanierungsbüro der Stadt Hettstedt (dienstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, Tel.: 03476 801-114) wenden.
- Grundstücksauskünfte
- Hausnummernvergabe
- Jung kauft Alt
- Kommunaler Klimaschutz
- Mieten & Pachten
- Sanierungsgebiet 'Ortskern Hettstedt'
- Stadtentwicklung/Gemeindliche Entwicklung
- Straßen- und Wegebau
- Ver- und Entsorgung
- Wohnungsunternehmen
Die Telekom investiert in unsere Stadt
Die Telekom beabsichtigt, das Telekommunikationsnetz im Gebiet der Stadt Hettstedt, in den Anschlussbereichen 2 und 5, ohne wirtschaftliche Unterstützung der Stadt auf ein modernes VDSL-Breitbandnetz aufzurüsten.
Aufgrund der Dämpfung der Kupferanschlussleitung nimmt die Bandbreite mit zunehmender Entfernung vom Netzknoten ab. Die Telekom plant deshalb, die vorhandene Technik im Ausbaugebiet der Stadt Hettstedt und den vorgenannten Anschlussbereichen auf eigene Kosten zu modernisieren bzw. diese zu ersetzen.
Der durch die Telekom geplante sowie von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigte Ausbau sieht vor, dass die Kabelverzweiger (KVz) im Ausbaugebiet mit modernster Glasfaser- und MSAN-Technologie (Multi Service Access Node) angeschlossen werden. Somit sind an diesen mit VDSL-Technologie ausgebauten KVz Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload möglich.
Durch den geplanten Breitbandausbau erhalten die Einwohner Zugag zu breitbandigen Dienstleistungen wie z.B. Entertain.