Wohnen & Bauen

Sie suchen eine Wohnung in Hettstedt? Dann nutzen Sie doch die Angebote der Wohnungsbaugesellschaften. Hettstedt bietet für jeden Geschmack ein passendes Wohnumfeld, ganz gleich ob Wohnen im Grünen oder in der Innenstadt. Die Stadtteile haben vor allem eines gemeinsam: Die Hettstedter leben familienfreundlich und können sich kurzer Wege zum Einkaufen oder zu Schule und Kindergarten sicher sein.

Wenn doch eher auf der Suche nach Ihrem eigenen Traumhaus sind, warum nicht bauen? Die Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes beraten Sie gern.

Ihr kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen des Bauantrages ist der Landkreis Mansfeld-Südharz. Wie der Staat Sie finanziell beim Bauen unterstützen kann, erfahren Sie ebenfalls auf der Seite des Landkreises. Umfangreiche Angaben über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen liefert Ihnen das Bauverwaltungsamt in Hettstedt.

  • Private Baumfällungen, Baumkataster
  • Genehmigungsverfahren
  • Grundstücksauskünfte
  • Hausnummernvergabe
  • Jung kauft Alt
  • Kommunaler Klimaschutz
  • Mieten & Pachten
  • Sanierungsgebiet 'Ortskern Hettstedt'

    Information der Grundstückseigentümer im ehemaligen förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern Hettstedt“

    Die Satzung der Stadt Hettstedt über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hettstedt“ wurde mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Hettstedt vom 13.12.2022 rechtsverbindlich durch öffentliche Bekanntmachung am 28.12.2022 aufgehoben.

    Die Gestaltungssatzung der Stadt Hettstedt für das Stadtkerngebiet behält entsprechend BauO LSA § 85 als örtliche Bauvorschrift weiterhin ihre Gültigkeit.

    Für alle Grundstücke, die im Geltungsbereich des ehemaligen Sanierungsgebietes „Ortskern Hettstedt“ liegen, hat das folgende Auswirkungen:

    1. Wegfall der Genehmigungspflicht gem. § 144 Baugesetzbuch (BauGB)

    Mit Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes entfällt die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB.   Es ist somit keine sanierungsrechtliche Genehmigung mehr erforderlich für

    1. die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen,
    2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird,
    3. die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts,
    4. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts,
    5. einen schuldrechtlichen Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 3) oder 4) genannten Rechtsgeschäfte begründet wird,
    6. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast,
    7. die Teilung eines Grundstücks.

    2. Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch

    Die Stadt Hettstedt hat mit Aufhebung der Sanierungssatzung beim Grundbuchamt Eisleben die Löschung des Sanierungsvermerkes in den Grundbüchern für die Grundstücke, die im ehemaligen Sanierungsgebiet „Ortskern Hettstedt“ liegen, beantragt.

    3. Zahlung von Ausgleichsbeträgen

    Mit Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kommt es zur Entstehung einer Ausgleichsbetragspflicht nach § 154 BauGB. Das bedeutet, dass von den Grundstückseigentümern die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen der jeweiligen Grundstücke zu zahlen sind. Die Stadt ist zur Erhebung der Ausgleichsbeträge auf Grundlage der gutachterlich festgestellten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung gesetzlich verpflichtet. Ein Ermessen besteht nicht.

    Vor Erhebung des Ausgleichsbetrages wird den Grundstückseigentümern Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung gemäß § 154 Abs. 4 Satz 2 BauGB gegeben.

    Grundlage der Ausgleichsbetragsbescheide, die anschließend an die betroffenen Eigentümer verschickt werden, ist eine durch den Gutachterausschuss des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation mit Stichtag 01.06.2022 aktualisierte Bodenrichtwertkarte zu den Anfangs- und Endwerten.

    Alle Grundstückseigentümer, die den Ausgleichsbetrag schon vorab auf freiwilliger Basis bezahlt haben, erhalten keinen neuen Bescheid.

    gez. Dirk Fuhlert

    Bürgermeister

    Ihre weiteren Fragen beantworten die MitarbeiterInnen der Stadtplanung unter 03476 801-207 oder stadtplanung@hettstedt.de gern. Weiterhin können Sie sich an das Sanierungsbüro der Stadt Hettstedt (dienstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, Tel.: 03476 801-114) wenden.

  • Stadtentwicklung/Gemeindliche Entwicklung
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  • Ver- und Entsorgung
  • Wohnungsunternehmen

 

Die Telekom investiert in unsere Stadt

Die Telekom beabsichtigt, das Telekommunikationsnetz im Gebiet der Stadt Hettstedt, in den Anschlussbereichen 2 und 5, ohne wirtschaftliche Unterstützung der Stadt auf ein modernes VDSL-Breitbandnetz aufzurüsten.

Aufgrund der Dämpfung der Kupferanschlussleitung nimmt die Bandbreite mit zunehmender Entfernung vom Netzknoten ab. Die Telekom plant deshalb, die vorhandene Technik im Ausbaugebiet der Stadt Hettstedt und den vorgenannten Anschlussbereichen auf eigene Kosten zu modernisieren bzw. diese zu ersetzen.

Der durch die Telekom geplante sowie von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigte Ausbau sieht vor, dass die Kabelverzweiger (KVz) im Ausbaugebiet mit modernster Glasfaser- und MSAN-Technologie (Multi Service Access Node) angeschlossen werden. Somit sind an diesen mit VDSL-Technologie ausgebauten KVz Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload möglich.

Durch den geplanten Breitbandausbau erhalten die Einwohner Zugag zu breitbandigen Dienstleistungen wie z.B. Entertain.